Springmesser verboten oder nicht?

8 Antworten

Grundsätzlich sind sie nicht verboten wenn die Kliinge nicht länger wie 8cm und nicht breiter wie 2cm an der breitesten Stelle sind, außerdem dürfen sie nur einseitig geschliffen sein. Alles was darüber hinauß geht ist in Deutschland verboten. Kaufen darf man Springmesser in Deutschland ab 18.

Grundsätzlich sind sie nicht verboten wenn die Kliinge nicht länger wie 8cm und nicht breiter wie 2cm an der breitesten Stelle sind

Interessante Maßangaben. Leider falsch.

Meines Wissens nach gehören Springmesser nur dann zu den verbotenen Gegenständen, wenn sie:

a) eine Klinge (also alles was aus dem Griff herausragt) haben, die länger als 8,5 cm sind.

b) die Klinge nach vorne aus dem Messer herausschnellt (egal ob durch eine Feder (Springmesser) oder durch die Schwerkraft (Fallmesser)) und nicht seitlich.

c) die Klingenbreite auf Höhe der halben Klingenlänge weniger als 20% der Klingenlänge beträgt (Springmesser, die als relativ schmale, eher zum Stechen als zum Schneiden ausgelegte Messer sind).

Daraus folgt, dass Du durchaus ein Springmesser haben und benutzen darfst, wenn die Klinge unter 8,5 cm lang (Punkt a) und recht breit (Punkt c) ist und die Klinge beim Betätigen des "Öffnungsmechanismus" seitlich aus dem Messer herauskommt (Punkt c).

Alternativ kannst Du natürlich auch sogenannte Einhandmesser benutzen, bei denen die Klinge über einen kleinen Knopf auf der Klinge sich mit einer Hand öffnen lässt, allerdings ohne Federkraft. Diese sind aber beim Führen (also bei dem zugriffsbereiten mit sich Tragen) in der Form eingeschränkt, dass Du einen triftigen Hobbygrund (z.B. Angler, oder Outdoorer, Beruf) vorweisen musst und sie nicht etwa in der Disco oder in der Fußgängerzone am Gürtel bei Dir trägst.

Für alle Leute, die Springmesser oder Einhandmesser als Unsinn bezeichnen, es gibt durchaus Situationen, in denen andere Messer als Werkzeug nur schwer einzusetzen sind. Einarmige Menschen zum Beispiel, Arbeiten, bei denen vor dem Hervorholen des Messers zwei Hände zum Vorbereiten des Werkstücks notwendig sind. Daher würde ich eine solche Anfrage nicht direkt in die Kategorie "Unsinn machen" schieben.

Viele Grüße, Leonhard Ullrich. www.messer-machen.de

Das mitführen eines solchen Messers ist verboten. Wirst Du mit einem Steakmesser erwischt kommt es letztlich aufs selbe raus.

oO Es gibt Menschen, die müssen Arbeiten. Ich gehöre zu den Menschen, die mit dicken Textilien arbeiten... Ich habe schon immer GUTE MESSER dafür (wie fast jeder im Betieb) verwendet und die Springmesser sind einfach praktischer und schneller als die normalen Klapp-Einhandmesser... Ich habe besseres zu tun als jemanden zu bedrohen oder die Kehle durchzuschneiden... falls ihr so etwas mit UNSINN MEINT. oO Das war eine normale Frage, mehr nicht.

über 8 cm Klingenlänge sind nicht wieder erlaubt.

@Reanne

Ok, alles klar, brauch ja kein Schwert ;-)

Danke, ziehe Frage zurück, dafür Hut.

@augustkoenigin

schließlich will ich meine Arbeit GUT und SCHNELL machen... :-D. Da kann ich nicht mit nem komischen Klapp-Messer (erst mal ewig rumfuchteln, bis ich es offen habe) und dann noch ewig rumstehen, bis ich z.B. mein Muster herausgeschnitten habe. (Ein offenes möchte ich nicht, wegen der Verletzungsgefahr- Und da frag ich mich wirklich was vernünftiger ist...) ;-)

In Deutschland sind Springmesser grundsätzlich nicht verboten, jedoch mit einigen starken Einschränkungen. Zunächst sind ausschließlich Springmesser erlaubt, deren Klinge seitlich herausspringt. Sogenannte OTF-Messer (Out of the Front), bei welchen die Klinge nach vorne herausspringt sind generell verboten.

Springmesser mit seitlich herausspringender Klinge sind nur unter folgenden Voraussetzungen erlaubt:

Die Messerklinge darf maximal 8,5 cm lang sein Die Klinge darf nicht beidseitig geschliffen sein Wenn diese Maße also nicht eingehalten werden sind Springmesser verboten. Zu beachten ist, dass Springmesser prinzipiell Waffen im Sinne des deutschen Waffengesetzes sind. Dies bedeutet dass man für Kauf und Besitz mindestens 18 Jahre alt sein muss. Das öffentliche Führen von Springmessern ohne Begründung stellt nach der aktuellen Rechtslage außerdem eine Ordnungswidrigkeit dar und ist nur erlaubt wenn ein nachvollziehbares Interesse besteht, welches beispielsweise in jagdlichen und beruflichen Tätigkeiten oder auch in der Verwendung bei Arbeit oder Sport liegen kann. Beachten Sie bitte, dass die Bereithaltung zur Selbstverteidigung nicht darunter fällt. Jedoch gibt es Ausnahmen, in denen Springmesser nicht unter das deutsche Waffengesetz fallen, und damit auch keiner Altersbeschränkung unterliegen:

Die Klinge hat eine Maximallänge von 4,1 cm Die Klinge ist maximal 1 cm breit