Einhandmesser ohne Arretierung erlaubt?

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Ja.

Das Führen von Messern regelt § 42a WaffG (völlig unabhängig vom Alter!)
Kurzfassung: Verboten ist das Führen (unverschlossen dabeihaben) von Messern die als Waffe gelten (Dolch, Karambit, Springmesser ...)

Außerdem verboten ist das Führen von feststehenden Messern mit Klingen über 12cm Länge und von allen Messern die einhändig verriegeln (Einhandmesser)

https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42a.html

Ja, ist 42a Konform.

Wenns keine Waffe ist (Dolch, Karambit, ect.) dann ja!

Ja, solange es nicht Stehenbleibt

ES1956  26.10.2017, 15:49

Dann kann er ja auch stehen bleiben

Lestigter  26.10.2017, 19:19

Der Unterschied zwischen "stehenbleibt" und "feststellbar" ist verstanden worden?

Ja. Feststellbar ist der ausschlaggebende Punkt.

IchMagHometrail  30.06.2019, 20:23

Gilt es auch als feststellbar wenn man nur ne Feder hat?