Gilt ein Beruf im Rettungsdienst als berechtigtes Interesse um ein Einhandmesser/Multitool zu führen?
Hallo! Kann ich das Messer dann auch privat tragen und mit dieser Aussage begründen? Ich habe ein Leatherman Surge.
4 Antworten
Wenn es keine anderen Messer gäbe, könnte das Argument wohl ziehen. Ansonsten gilt natürlich das Waffengesetz. Wieso sollte eine Rettungssanitäter bewaffnet in den Einsatz gehen?
Warum redest du von Waffen, hast du die Frage nicht verstanden?
Waffe? Unterschied nicht klar?
Warum er eins dabeihaben dürfte? - weils so im WaffG 42a steht?
Absatz 1 gilt nicht...
...für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.
(3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt...
Nein, nur während der Berufsausübung!
Aber warum nicht ein legales Rettungsmesser, dass man auch privat immer fuhren darf?
Und wer möchte schon jemanden mit einem spitzern Messer am Sicherheritsgurt von jemanden herumsäbeln lassen, der sich vor Schmerzen krümmt?
Nicht umsonst sind Rettungsmesser ohne Spitze!
Nein darfst du nicht. Wie kommst du da drauf?
Nein. Ganz und garnicht.