Einhandmesser in einer Hülle legal?

6 Antworten

Nein. Erlaubt ist der Transport nur in einem verschlossenem Behältnis (mit der Betonung auf VERschlossen). Alles andere ist Führen. Siehe §42a WaffG.

Warum, sollte eine Hülle das Verbot außer Kraft setzen?

Ist eine Pistole im Holster erlaubt? Nein, oder?

Hover96 
Fragesteller
 26.08.2015, 21:38

Nein, natürlich nicht aber man darf Einhandmesser in einem verschlossenen "Beutel" mit sich tragen. Und ist das dann schon dann der Fall?

ES1956  27.08.2015, 00:05
@Hover96

Es gibt einen klaren Unterschied zwischen geschlossen und verschlossen. Ein Klettverschluss ist nicht VERschlossen.

Ich glaube, ich verstehe deinen Gedankengang. Um ein Einhandmesser aus einer verschließbaren Hülle in "kampftaugliche" Funktion zu bringen, muss die Tasche sichtbar für alle geöffnet und das Messer erst mal herausgezogen werden. Somit ist das nicht zwingend "verdecktes Tragen" einer Waffe. 

Hover96 
Fragesteller
 26.08.2015, 21:43

Dankeschön :)

ES1956  27.08.2015, 00:31

"verdecktes Tragen" einer Waffe. 

*) Verdecktes Tragen wird im WaffG nicht erwähnt. 

*) Einhandmesser sind in den seltensten Fällen Waffen

Im §42a WaffG wird ausschließlich unterschieden zwischen Führen und Transportieren.

Man kanns doch eh aud der Hülle rausnehmen

Was ist ein Einhandmesser?

DarTarus  26.08.2015, 21:37

Einhandmesser sind Klappmesser oder Fallmesser oder Sprungmesser, die man mit einer Hand öffnen kann, meist auf Druck eines Knopfes, der eine Feder auslöst und die Klinge heraus springen lässt.

Im Gegensatz zu "Zweihandmesser" wo du die 2. Hand zur Hilfe nehmen musst, um da Messer zu öffnen. zB ein normales Taschenmesser

PatrickLassan  27.08.2015, 08:59
@DarTarus

meist auf Druck eines Knopfes, der eine Feder auslöst und die Klinge heraus springen lässt.

Das ist ein Springmesser. Einhandmesser haben i.d.R. keine Feder, sondern eine Vorrichtung an der Klinge, mit der man sie aufklappen kann (z.B. einen Pin, eine kleine Scheibe auf dem Klingenrücken oder ein Loch in der Klinge).