Spyderco Messer kaufen, doch darf ich es mitführen?

5 Antworten

Das Messer unterliegt in D dem Führungsverbot (§42a WaffG)

Sinngemäß steht dort u.a., dass Messer, die einhändig zu öffnen sind und eine feststellbare Klinge haben nicht in der Öffentlichkeit geführt werden dürfen

Es gibt von Spyderco aber auch Einhänder, die nicht feststellbar sind (Spyderco UKPK)

Im Gesetz steht auch was zu den Ausnahmen (Berufsausübung wie Polizei oder Feuerwehr, Filmaufnahmen, Brauchtumspflege)

Das Loch zu verschliessen reicht** NICHT!!!**

Das Loch zu verschliessen reicht** NICHT!!!**

Man kann das Messer mit verschlossenem Loch aber nicht mehr einhändig öffnen, somit stellt es dann kein "Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) " im Sinn des $ 42 a WaffG dar.

Zu den Ausnahmen

Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.

http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42a.html

@PatrickLassan

Kann man immer noch. Du fasst das Messer im geschlossenen Zustand an der Klinge fest zwischen Daumen und Zeigefinger und kannst e sdann aufschleudern, anders als bspweise ein Messer mit entferntem Thumpstud. Das ist zwar kein Alleinstellungsmerkmal von Spyderco, aber die Dinger sind exemplarisch dafür.

Tipps und Feststellungsverfahren div. Messer kannst Du nachlesen auf www.messerforum.net

Nein, darfst du nicht ohne weiteres mitführen weil Einhandmesser. Kannst du es allerdings sehr gut begründen dann ja. Aber darauf verlassen dass deine Begründung akzeptiert wird würde ich mich nicht. Das Gesetz ist das sehr schwammig.

LG

Du darfst es besitzen aber mich führen ,der Grund ,Gründe sind folgende,es ist ein Einhandmesser und hat eine back lock Verriegelung .

Leider ,

Frank

Da die Frage zur Führbarkeit bereits beantwortet wurde, möchte ich nur noch auf den letzten Teil der Frage eingehen. Ein Verstoß gegen § 42a WaffG ist eine Ordnungswidrigkeit, keine Straftat, er kann mit einem Bußgeld bis zu 10.000 € belegt werden (§ 52 WaffG). 'Normal' sind allerdings Bußgelder im unteren dreistelligen Bereich.

Fragenlos, ist Dir auch bekannt das Spyderco auch tolle fixed hat ?

Gruß ,

Frank