Einhandmesser durch entfernen der Daumenpins Paragraph 42a konform?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ja, wenn man das Messer dann, ungeübt, nicht mehr mit nur einer Hand öffnen kann. Ich würde also immer empfehlen, die Achsenschraube anzuziehen und mit Locktight zu sichern, damit alles fest sitzt.

Aber neben dem kommt es natürlich drauf an, ob das Messer eine Waffe ist, oder nicht (Tantos, Stilettklingen, Dolche etc.)

Es ist ein Einhandmesser mit nicht brünierter Droppointklinge... Aber Ich glaube das fällt nicht unter ''Waffen'' aber so genau kenn ich mich damit nicht aus...

Nein das geht in Ordnung.

Also: nicht brünierte Droppointklinge geht in Ordnung.

ok, danke für eure hilfe:)

Da der Gesetzgeber leider "vergessen" hat zu definieren was er genau unter "einhändig" versteht ist die Beantwortung dieser Frage reine Auslegungssache (Raterei). Eine Rechtssicherheit dazu gibt es dazu nicht.

Das hat der Gesetzgeber in jedem Gesetz und bei jedem unbestimmten Rechtsbegriff. Und stell dir vor: es war Absicht.

Es wäre mir auch nie in den Sinn gekommen eine weniger perfide Möglichkeit überhaupt in Betracht zu ziehen.

Wo kämen wir denn hin wenn der Bürger anhand eines Gesetzestextes erkennen könnte was der Gesetzgeber ihm da eigentlich verbietet? Anarchie und Arbeitslosigkeit bei Anwälten und Gerichten. Das muss verhindert werden.