einhandmesser legal machen zum führen
hallo ich habe ein einhand messer was man mit nem knubbel einhändig "in stellung" bringen kann und dann eine sicherung rein geht ich spiele damit gerne geistes abwesend rum gibt es eine möglichkeit zb dass man irgendwas auf die klinge macht oder so damit ich dies führen darf?
4 Antworten
Einhandmesser sind Messer, die man "ungeübt" mit einer Hand öffnen und veriegeln kann. Wenn du dein Einhandmesser entsprechend umbaust ist das dann kein Problem mehr.
Jedoch bleibt die Rechtslage schwammig und dazu kommt, dass sich viele Polizeibeamte überhaupt nicht mit dem Waffenrecht auskennen und lieber erst mal alles einsacken und alles andere später geklärt wird. Also entweder machst du einen vernünftigen Eindruck und kannst im Zweifel sofort das Waffenrecht plausibel erklären, oder du nimmst ein Messer für den Alltag, bei dem die Rechtslage klar ist.
diese messer fallen unter das waffengesetz. also ist nicht nur das führen illegal, sondern auch der besitz bereits strafbar.
und wenn du es noch so versuchst, wenn du damit erwischt wirst, bekommst du ernsthafte probleme.
doch, absolut jedes messer, dass mit einer hand zu öffnen ist. sei es ein butterfly, ein schnapp- oder klappmesser. die fallen alle unter den gleichen paragraphen des waffengesetzes, nämlich den zum verbot einhändig zu öffnender klingen.
Diese Behauptung ist falsch.
falsch es besteht ein führungs verbot bei einhandmessern der besitz ist nur bei spring-, Fall- und Hieb- und Stoßwaffen verboten
Und das Führungsverbot gilt nur, wenn kein Bedürfnis nachgewiesen werden kann...
es besteht ein führungs verbot bei einhandmessern
Genauer gesagt: bei feststelbbaren Einhandmesser.
der besitz ist nur bei spring-, Fall- und Hieb- und Stoßwaffen verboten
Der Besitz von Hieb- und Stosswaffen ist nicht verboten, man muss nur mindestens 18 sein. Verboten sind Faustmesser, Fallmesser, Butterflymesser und bestimmte Springmesser.
diese messer fallen unter das waffengesetz. also ist nicht nur das führen illegal, sondern auch der besitz bereits strafbar.
Nein. Vielleicht siehst du erst mal ins Waffengesetz - Anlage 2 z.B.
Der Besitz von Hieb- und Stichwaffen sowie bestimmter Springmesser ist nicht verboten sondern ab 18 erlaubt.
Es gibt mehrere Möglichkeiten das Messer zu verändern aber keine rechtssichere. Außer du kannst sicherstellen dass es nicht "irgendwie" einhändig aufgeht oder dass es verriegelt.
Einhandmesser Führverbot!
Beim Flipper ist das ja meistens ne Schraube durch die Klinge mit ner Schraube drauf ... Einfach abschrauben und schon gilts als Zweihandmesser !
Irre, was? Bei den kleinen Einhandmessern ist die tatsächliche Rechtslage (nicht die Gesetzgebung) sehr kompliziert. Was ist ein allgemeines Bedürfnis, was ist mit Werkzeugen wie mein Leatherman Wave, das hat auch seitlich einhändig ausklappbare arretierbare Klingen...?
@TheUrbanPunk: Das ist eine mutige Behauptung. Welcher gesetzlichen Grundlage entnimmst du das? Im § 42a welcher das Führen von einhändig verriegelnden Messern verbietet steht NICHTS darüber wie diese geöffnet werden müssen oder ob sie eine Vorrichtung dafür haben müssen. Das BKA hat sogar schon ein Messer mit Fingernagelrinne als unter § 42a fallendes Einhandmesser eingestuft.
Nur mit Fingernagelrinne? Glaub ich nicht bis ich es sehe. Da wäre ja jedes Schweizer Messer mit dabei. Ich sagte ja auch, dass die Ansichten höchst kompliziert sind.
Beim Flipper ist das ja meistens ne Schraube durch die Klinge mit ner Schraube drauf
Das ist ein 'Thumbstud'. Ein Flipper ist ein Teil der Klinge.
hm
@darkhouse: Ich habe nicht "alle" Messer mit Fingernagelrinne geschrieben sondern "ein" ... kuckst du bei Pohl Force
http://www.bka.de/nn_205628/DE/ThemenABisZ/Deliktsbereiche/Waffen/Feststellungsbescheide/Messer/feststellungsbescheideMesser__node.html?__nnn=trueOkay, dann hat es aber die Einstufung nur, weil es sich entgegen der Herstellerangaben doch und das auch noch recht leicht mit einer Hand öffnen lässt. Ob das ein Versuch des Herstellers war oder ein Versehen - wer weiß...
Ich sage dazu nur, dass alles mit Messern schwer zu beschreiben ist, schwer zu kontrollieren ist und jemanden mit bösen Absichten auch völlig egal ist. Die Wirksamkeit der diversen Einstufungen ist eher überschätzt.
nein es ist nicht der besitz verboten......nur wenn die klinge gerade nach oben herausspringt aber nicht wenn sie seitlich aufklappt