einhandmesser legal machen zum führen

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Einhandmesser sind Messer, die man "ungeübt" mit einer Hand öffnen und veriegeln kann. Wenn du dein Einhandmesser entsprechend umbaust ist das dann kein Problem mehr.

Jedoch bleibt die Rechtslage schwammig und dazu kommt, dass sich viele Polizeibeamte überhaupt nicht mit dem Waffenrecht auskennen und lieber erst mal alles einsacken und alles andere später geklärt wird. Also entweder machst du einen vernünftigen Eindruck und kannst im Zweifel sofort das Waffenrecht plausibel erklären, oder du nimmst ein Messer für den Alltag, bei dem die Rechtslage klar ist.

diese messer fallen unter das waffengesetz. also ist nicht nur das führen illegal, sondern auch der besitz bereits strafbar.

und wenn du es noch so versuchst, wenn du damit erwischt wirst, bekommst du ernsthafte probleme.

Jp98125  26.05.2015, 21:27

nein es ist nicht der besitz verboten......nur wenn die klinge gerade nach oben herausspringt aber nicht wenn sie seitlich aufklappt

floppydisk  26.05.2015, 21:28
@Jp98125

doch, absolut jedes messer, dass mit einer hand zu öffnen ist. sei es ein butterfly, ein schnapp- oder klappmesser. die fallen alle unter den gleichen paragraphen des waffengesetzes, nämlich den zum verbot einhändig zu öffnender klingen.

ES1956  26.05.2015, 22:16

Diese Behauptung ist falsch.

Gajeel 
Fragesteller
 27.05.2015, 01:30

falsch es besteht ein führungs verbot bei einhandmessern der besitz ist nur bei spring-, Fall- und Hieb- und Stoßwaffen verboten

darkhouse  27.05.2015, 08:24
@Gajeel

Und das Führungsverbot gilt nur, wenn kein Bedürfnis nachgewiesen werden kann...

PatrickLassan  27.05.2015, 10:47
@Gajeel

es besteht ein führungs verbot bei einhandmessern

Genauer gesagt: bei feststelbbaren Einhandmesser.

der besitz ist nur bei spring-, Fall- und Hieb- und Stoßwaffen verboten

Der Besitz von Hieb- und Stosswaffen ist nicht verboten, man muss nur mindestens 18 sein. Verboten sind Faustmesser, Fallmesser, Butterflymesser und bestimmte Springmesser.

ES1956  27.05.2015, 10:47

Der Besitz von Hieb- und Stichwaffen sowie bestimmter Springmesser ist nicht verboten sondern ab 18 erlaubt.

Es gibt mehrere Möglichkeiten das Messer zu verändern aber keine rechtssichere. Außer du kannst sicherstellen dass es nicht "irgendwie" einhändig aufgeht oder dass es verriegelt. 

Einhandmesser Führverbot!


TheUrbanPunk  26.05.2015, 21:28

Beim Flipper ist das ja meistens ne Schraube durch die Klinge mit ner Schraube drauf ... Einfach abschrauben und schon gilts als Zweihandmesser !

darkhouse  26.05.2015, 21:35
@TheUrbanPunk

Irre, was? Bei den kleinen Einhandmessern ist die tatsächliche Rechtslage (nicht die Gesetzgebung) sehr kompliziert. Was ist ein allgemeines Bedürfnis, was ist mit Werkzeugen wie mein Leatherman Wave, das hat auch seitlich einhändig ausklappbare arretierbare Klingen...?

ES1956  26.05.2015, 22:21
@TheUrbanPunk

@TheUrbanPunk: Das ist eine mutige Behauptung. Welcher gesetzlichen Grundlage entnimmst du das? Im § 42a welcher das Führen von einhändig verriegelnden Messern verbietet steht NICHTS darüber wie diese geöffnet werden müssen oder ob sie eine Vorrichtung dafür haben müssen. Das BKA hat sogar schon ein Messer mit Fingernagelrinne als unter § 42a fallendes Einhandmesser eingestuft.

darkhouse  27.05.2015, 08:21
@ES1956

Nur mit Fingernagelrinne? Glaub ich nicht bis ich es sehe. Da wäre ja jedes Schweizer Messer mit dabei. Ich sagte ja auch, dass die Ansichten höchst kompliziert sind.

PatrickLassan  27.05.2015, 10:42
@TheUrbanPunk

Beim Flipper ist das ja meistens ne Schraube durch die Klinge mit ner Schraube drauf

Das ist ein 'Thumbstud'. Ein Flipper ist ein Teil der Klinge.

Gajeel 
Fragesteller
 27.05.2015, 01:29

hm

ES1956  27.05.2015, 09:35

@darkhouse: Ich habe nicht "alle" Messer mit Fingernagelrinne geschrieben sondern "ein" ... kuckst du bei Pohl Force

http://www.bka.de/nn_205628/DE/ThemenABisZ/Deliktsbereiche/Waffen/Feststellungsbescheide/Messer/feststellungsbescheideMesser__node.html?__nnn=true
darkhouse  27.05.2015, 14:01
@ES1956

Okay, dann hat es aber die Einstufung nur, weil es sich entgegen der Herstellerangaben doch und das auch noch recht leicht mit einer Hand öffnen lässt. Ob das ein Versuch des Herstellers war oder ein Versehen - wer weiß...

Ich sage dazu nur, dass alles mit Messern schwer zu beschreiben ist, schwer zu kontrollieren ist und jemanden mit bösen Absichten auch völlig egal ist. Die Wirksamkeit der diversen Einstufungen ist eher überschätzt.