Wird man sanktioniert, wenn man die EGV nicht Unterschreibt? Wenn "ja" was tun?
Es ist immer leicht gesagt. Das man die EGV nicht Unterschreiben soll. Aber wenn man erst mal Sanktioniert wurde, dann fehlt ein auch das Geld. Und das führt auch ein zu größeren Probleme. Weil man auf jeden Euro angewiesen ist.
Wie soll man sich beim JC verhalten? Was soll man als erstes tun und machen?
6 Antworten
Du sagst, dass Du die EGV zu Hause in Ruhe überprüfen möchtest, meistens bekommt man dafür ca. 10 Tage Zeit. Dann gehst Du zu einer ALG-II-Beratungsstelle bei Euch und lässt sie dort überprüfen. Anschliessend schickst Du sie (oder besser bringst Du sie persönlich) ununterschrieben mit Deinen Änderungsvorschlägen ins JC.
Nichtunterschrift darf nicht sanktioniert werden!
Lies mal da:
http://www.portios.de/phpBB3/viewtopic.php?f=13&p=2623
"Hierzu ist es üblich, daß man vor Abgabe der Unterschrift das Vertragswerk einer Überprüfung unterziehen kann (ggf. auch durch einen Rechtsanwalt o.a.), und das der Fallmanager einem hierzu eine angemessene Zeit einräumen muß. Als angemessen ist mindestens ein Zeitraum von 1 Woche zwischen Erhalt und Abgabe anzusehen (also 7 Wochentage + 2). Solange ihr mit dem Fallmanager über die Ausgestaltung der EGV in Verhandlung steht, sind Sanktionen rechtswidrig."
Ein nicht unterschreiben einer EV - ist nicht Sanktionierbar,sie wird dann per Verwaltungsakt ergehen und dagegen kannst du dann Widerspruch einlegen !
ganz einfach da musst du nun mal das tun was die behörde verlangt: sie will schliesslich mit der EGV - Eingliederungsvereinbarung erreichen dass man sich darum kümmert einen job zu finden und wenn man keine qualifikationen besitzt die es einem ermöglicht endlich mal arbeit zu finden dann muss man halt die kurse zur weiterbildung mitmachen evtl auch den 1 Euro job annehmen oder auch nachweisen dass man 50 Bewerbungen abgegeben hat.
eins ist doch wohl mal klar: ohne leistung deinerseits bzw anstrengungen gibt es gar nichts und da brauchst du auch nicht überlegen wie du dich beim Jobcenter verhalten sollst.
einfach sagen: was du kannst was du machen willst und wie du das erreichen willst und und dann wird dir schon erklärt wie du das am besten schaffen kannst und wie die dich weiter unterstützen können und damit mneine ich nicht die geldleistung oder ist arbeitsloser oder ist hartz 4 jetzt schon ein neuer beruf ?
Du weisst nicht, was in einer EGV drinsteht, oder?
Nichtunterschrift ist NICHT sanktionierbar.
was ist EGV und was ist JC
wenn ich das wissen würde, könnte ich dir möglicherweise hilfreich sein
Ja das ist das thma. ;)
...typisch Pünktchensammler...
Punkte sind mir egal, Die sind mir echt nicht wichtig.
Wenn du es nicht weiß, kannst du mir auch nicht helfen. EGV=Eingliederungsvereinbarung und JC=Jobcenter
Eingliederungsvereinbarung und Jobcenter