Vermittlungsgutschein vom JobCenter trotz Arbeit?

5 Antworten

Normalerweise steht Dir einer zu, denn Du bist im Leistungsbezug. Wenn das auch noch 2 Monate, dürfte es keine Probleme geben. Die Dinger haben einen Wert von 2000 €. Ruf am besten Deinen Fallmanager oder Sachbearbeiter an, aber lass Dich nicht abwimmeln. Die haben manchmal noch weniger Ahnung, als man glaubt.

"Aufstocker behalten einen Rechtsanspruch auf den VGS nach dem SGB III" (aus GA-VGS / Geschäftsanweisung zum Vermittlungsgutschein (VGS).

Liebe "MandyBln",
das mit dem Rechtsanspruch ist aber in Deinem Fall - wie Du ihn geschilderbisher t hast - nicht sicher! Solltest Du Leistungen nach Alg2 (also SGB II und nicht SGB III) erhalten, so besteht kein Rechtsanspruch.
Da die Träger nach SGB II nicht immer gewillt sind, einen VGS auszustellen und telefonisch wie mündlich ein NEIN schnell von den Lippen geht, solltest Du den VGS gleich schriftlich beantragen. Denn bei einer schriftlichen Ablehnung müssen die Ablehnungsgründe wasserdicht sein!
Einen entsprechenden Antrag findest Du hier bei vermittlungsnetz.de: http://www.vermittlungsnetz.de/dateien/AntragaufAusstellungVGSbeiALG2perHandausfuellen.pdf

Sollte es dennoch weitere Probleme geben, kannst Du mich auch gern direkt kontaktieren. Vielleicht kann ich Dir weiterhelfen.
Alles Gute! JL

Ein Teilzeitjob ist kein Vollzeitjob.Wenn du Hartz 4 bist,bekommst du einen von der ARGE. Ob der Vermittlungsgutschein dich aber in einen Vollzeitjob bringt steht auf einem anderen Blatt, und spätenstens wenn die privaten Arbeitsvermittler nach 2 Jahren kein Geld mehr von der ARGE bekommen kannst du wieder stempeln gehen.

Sorry, Rothammel,
Du hast Unrecht!
Private Arbeitsvermittler (PAV) können - bei einer Vermittlung mit Vermittlungsgutschein (VGS) - zum 1.) 6 Wochen und zum 2.) 6 Monate nach Vertragsabschluss und Beschäftigungsbeginn je 1000€ (incl. 19% USt./ MwSt.) als Honorar beim jeweiligen Leistungsträger (Agentur für Arbeit, ARGE, Optionskommune) in Rechnung stellen.
Damit der VGS eingereicht werden kann, muss der Arbeitsvertrag für länger als 3 Monate geschlossen worden sein!
Eine Regelung mit 2 Jahren existiert nicht!
Ein seriöser Privater Arbeitsvermittler (PAV) wird stets ein Interesse daran haben, seine Bewerber langfristig unterzubringen. Leider besteht in der heutigen Zeit die Tendenz bei Arbeitgebern, nicht auf Langfristigkeit bei der Stellenbesetzung zu setzen. Dem können sich auch seriöse PAV nicht entziehen. Sie vermitteln jedoch auf die Stellen, die ihnen angeboten werden, genauso, wie es die Vermittler/innen bei der Agentur für Arbeit / ARGE, etc. tun. Auch von dort erhält man Stellen, die nur kurzfristig besetzt werden sollen (ohne, dass die Vermittler das vorher wissen)!
Gruß JL

Für die Auszahlung eines Vermittlungsgutscheins (VGS) muss das Beschäftigungsverhältnis sozialversicherungspflichtig sein. Eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung besteht ab 15 Wochenstunden. Wenn ein seriöser Privater Vermittler mit einem seriösen Vermittlungsvertrag(!) eingeschaltet wird, kann es nicht passieren, dass der Wunsch der/des Bewerbers/in nicht berücksichtigt wird, eine Vollzeitstelle für sie/ihn zu finden.
Fakt ist, eine Garantie für das Finden einer solchen Beschäftigung bietet der VGS auch nicht!

Wenn du ergänzend Leistungen vom JC bekommst, hast du keinen Anspruch auf den Gutschein, da das Arbeitsamt vorrangig Leistungsträger ist.