muss man Hauptmietvertrag bei Untermiete vorlegen?

3 Antworten

Der Hauptmietvertrag hat mit dem Untermietvertrag nichts zu schaffen. Die Jobcenter hat nur zu prüfen ob die Miete für den Untermietvertrag angemessen ist und dafür gibt es den Mietspiegel.

Kopiere den Link drucke ihn aus mit Text und dann dem Jobcenter vorlegen:

https://www.frag-einen-anwalt.de/Untervermietung-bei-SGB-II-was-muss-ich-als-Untervermieter-vorlegen--f319393.html

Di kannst denen dann auch sagen dass Du beim Sozialgericht eine einstweilige Anordnung beantragen lassen wirst. das steht auch in dem Link.

Maternus4ever  23.03.2019, 02:35
Der Hauptmietvertrag hat mit dem Untermietvertrag nichts zu schaffen

Er läuft zwar über seinen Namen, aber er hat damit nichts zutun - so so.

DerCaveman  23.03.2019, 02:42
@Maternus4ever

Der "Untermietvertrag" stellt einen vollwertigen Mietvertrag zwischen dem Mieter der Wohnung als Vermieter und dessen "Untermieter" als Mieter dar. Das Vertragsverhaeltni zwischen dem Mieter der Wohnung (also dem Vermieter des "Untermieters") und dessen Vermieter hat damit nichts zu tun und geht das Job Center auch nichts an.

johnnymcmuff  23.03.2019, 02:42
@Maternus4ever

Was ist das Problem?

Damit Du es auch kapierst:

Das sind zwei separate Verträge und die haben nichts miteinander zu schaffen.

Person A macht Mietvertrag mit Person B. Person macht einen Untermietvertrag mit Person C und nur Person B ist Ansprechpartner für Person C

Dabei ist auch nicht relevant das Person in beiden Verträgen auftaucht.

Schwachsinn. Das Jobcenter hat kein Recht auf Verträger Anderer sofern in deinem Untermietervertrag drauf hingewiesen wird, wie hoch die monatliche Miete ist die zu zahlen ist.

OFroschaugeO  23.03.2019, 02:23

Verträge, pardon

So läuft das eben: Du willst schließlich was von denen, also musst du nach deren Regeln spielen.

Es geht nur darum die Stimmigkeit zu überprüfen:

Nicht das plötzlich ein 15m² Schuhkarton zu eine nette 2 Zi-Wg (45m²) anschwillt, weil es finanziell erträglicher ist ;)

DerCaveman  23.03.2019, 02:39

Dazu hat der Untermietvertrag aber voellig auszureichen.

Maternus4ever  23.03.2019, 02:44
@DerCaveman

Nicht wirklich, weil diese Angaben ja logischerweise mit dem Mietvertrag stimmig sein müssen.

DerCaveman  23.03.2019, 02:46
@Maternus4ever

Wieso muessen sie das? Beide Vertraege haben doch ueberhaupt nichts miteinander zu tun.

johnnymcmuff  23.03.2019, 02:48
@Maternus4ever

Das ist Deine Ansicht; die ist leider falsch.

Stimmig sein muss, dass die Miete innerhalb des Mietspiegels liegt.

Wenn ich ein Zimmer mit einer Größe von 15 m²  Miete dann darf die Miete einen bestimmten Betrag nicht überschreiten.

johnnymcmuff  23.03.2019, 02:45

So läuft das eben: Du willst schließlich was von denen, also musst du nach deren Regeln spielen.

Muss man eben nicht, lese den Link meiner Antwort.

Es geht nur darum die Stimmigkeit zu überprüfen:

Da sagt der Anwalt, dass es das Jobcenter nichts angeht was im Hauptmietvertrag steht.

Maternus4ever  23.03.2019, 02:49
@johnnymcmuff

Ich als jobcenter-Clown gehe grundsätzlich davon aus, dass die Angaben "frisiert" sind. Also verlange ich BEIDE Mietverträge zur Vorlage - BASTA!

DerCaveman  23.03.2019, 02:54
@Maternus4ever

Und bei einem mit einer Hausverwaltung geschlossenen Mietvertrag verlangst du dann auch deren Vertrag mit dem Hauseigentuemer, vom Hauseigentuemer die Baugenehmigung, Grundbuchauszug u.s.w.?

johnnymcmuff  23.03.2019, 03:01
@Maternus4ever

Ob Du ein Clown bist oder nicht, das ist mir wurscht.

Ich komme mit dem SGB und Links oder Urteilen und dann wird der Sachbearbeiter plötzlich ganz freundlich.

Glaube mir ich habe schon einiges in meinem Leben erlebt und eins davon ist, dass nicht jeder für jeden Beruf geeignet ist bzw. der Eine sich mehr auskennt und der Andere weniger.

Ich hatte mal einen Job gekündigt weil ich ein Attest hatte, das ich diesen Job nicht mehr machen darf/soll. Hatte mich erkundigt das man dann keine Sperre bekommt.

Beantragte ALG und der Sachbearbeiter meinte, dass ich eine Sperre bekomme. Er ließ nicht mit sich reden. Ich dann zum Amtsleiter, habe es da geschildert und 10 Minuten später war mein Antrag durch ohne eine Sperre.

Auch mit den Jobcenter (damals hieß das noch Sozialamt) bin ich denen aufs Dach gestiegen, aber alles legal.

Wer sich auskennt, muss sich nicht abwimmeln und verarschen laschen.

johnnymcmuff  23.03.2019, 03:03
@DerCaveman

Ach das hat anscheinend keinen Zweck, das ist ein Besserwisser oder Querulant.

Maternus4ever  23.03.2019, 03:15
@johnnymcmuff

Mag alles sein, aber was spricht dagegen den Mietvertrag vorzulegen? Ohne Vorlage - keine Bearbeitung.

johnnymcmuff  23.03.2019, 03:50
@Maternus4ever

Ohne Vorlage - keine Bearbeitung.

Nur erst mal nicht, letztendlich wird man zum Erfolg kommen.

Ohne Bearbeitung  erfolgt eine Verfügung/ Anordnung vom Sozialgericht!!!

Dann auch noch eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen diese Person die sich nicht auskennt.

Hier gilt nicht §1+2 hier gilt das Gesetz bzw. die Bestimmungen die aber eben nicht jeder kennt; Du kennst sie auch nicht wie man deutlich merkt. 

So das wars jetzt, Du kannst weiterhin Deine falschen Kommentar und Ansichten schreiben, das interessiert mich nicht mehr.