Eingetragenes Leitungsrecht

4 Antworten

Danke für eure Antworten,

ich muss dann wohl das Grundbuch auspacken für den genauen Wortlaut. Aber es ist ein Wegerecht ein Leitungs und Abwasserleitungsrecht auf meine Parzelle, da bin ich sicher und ich bin auch relativ sicher das dies der Wortlaut ist ohne weitere Auflagen, aber ich schau nach.

Mein Haus ist von 1968. So lange liegen die Abwasserleitungen schon so. Damals haben wohl ein paar einflussreiche Leute hier im Ort 3 Häuser gebaut in 2. Reihe da die Grundstücke der Hammer sind. Wir wussten auch nix von der tiefe des Kanals bis wir das neue Dach anschließen wollten.

Was meinst du mit auf meine Kosten? Die reißen 20m Pflaster und Vorgarten auf und ich soll dafür zahlen auch wenn es noch keine Leitungen gibt? Ernsthaft. Das widerspricht jeglichem Rechtsdenken von mir.

MFG

Es gilt das Verursacherprinzip. Wer auf fremden Grund aufreißt muss auch dafür sorgen, das es wieder so wird wie es vorher war. Wenn bei euch schon kein Gefälle vorhanden ist, dann brauchen die Nachbarn eine Druckleitung. Dann können sie ja gleich über ihre eigene Zufahrt die Leitung bauen.

Desweiteren liegt mein Kanal ca. 10cm unter der Oberfläche um überhaupt ein geringes Gefälle bis zur Straße zu bekommen.

Das ist baurechtlich unzulässig und fachlich zudem von Grund auf falsch konzipiert und ausgeführt. Die bestehende Erschließung wäre darauf basierend behördlicherseits als Schwarzbau anzusehen (da planungsrechtlich nicht genehmigungsfähig) und hätte eine Rückbauforderung zur Folge.

Was bedeutet das Leitungsrecht genau?

Dazu müsste man den Wortlaut der grundbuchamtlichen Eintragung kennen.

Darf der eventuell neue Eigentümer des Nachbargrundstücks meinen gepflasterten Weg oder gar meinen Vorgarten ausreißen um Abwasser und Wasser eventl. sogar Telekom und Gas zu seinem geplanten Neubau zu legen?

Je nachdem, ja. Und im worst case auf Deine Kosten.

Oder gilt das Leitungsrecht nur für Bestand den es nicht gibt?

Nein. Willst Du dauerhaft eine Inanspruchnahme verhindern, kaufe das benachbarte Grundstück.

Das kommt auf die Formulierung des "Leitungsrechtes" an. Entweder darf der Begünstigte Deine Leitung mit benutzen. Oder er darf auf die eingetragene Leitungsfläche seine eigenen Leitungen bauen. Vielleicht ist auch ein "Geh-, Fahr- und Leitungsrecht" eingetragen. Schau erst einmal genau im Grundbuch oder Bebauungsplan oder Baulastenverzeichnis nach.

Das öffentlich gesicherte Leitungsrecht sagt nichts darüber aus, wer die Leitungen bezahlt, unterhält, repariert und bezahlt. Es sagt auch nichts über die Größe und Anzahl der Leitungen aus und wer die Grundsteuer bezahlt. Wenn Du Glück hast gibt es darüber zusätzliche vertragliche Vereinbarungen, wenn nicht bist Du der Dumme. Denn dann musst Du Dich mit all diesen Fragen mit Deinem Nachbarn einigen, wobei er den längeren Hebel in der Hand hat.

Und: Wenn die Leitung nur 0,10 m unter der Erde liegt ist das unzulässig und bautechnisch falsch.