Einführung neuer Betriebskosten - Kabelgebühren?

3 Antworten

Darf er,der Hausverteiler gehört offensichtlich dem Vermieter,er muss an den Kabelnetzbetreiber eine Gebühr für alle Anschlüsse bezahlen,das darf er über die Nebenkosten umlegen.Du bezahlst für die Leistungen des Kabelnetzbetreibers ohne Einzelanschlusskosten,das was da direkt an den Anbieter zu zahlen wäre zahlst Du nun an den  Vermieter,und da mit sicherheit um einiges weniger als bei einem Einzelanschluss.

MetroidSamus 
Fragesteller
 16.01.2016, 22:05

Danke schonmal für Deine Antwort. Leider ist es so, dass im im Paket (TV/Internet/Telefon) nunmehr min. 10 EUR mehr im Monat zahlen muss.

Einen entsprechenden Kostennote (Kabelgebühren o.ä.) ist unter den allgemeinen Betriebskosten nicht enthalten. 

Wird in dem Mietvertrag auf §2 der Betriebskostenverordnung hingewiesen?

Wenn ja muss die Kosten nicht extra im Mietvertrag stehen.

Nunmehr möchte mein Vermieter, nachdem die Betreuung des Kabelnetzes ein ortansäßiger Anbieter übernimmt, die Kabelgebühren über die Betriebskosten abrechnen (er übernimmt das Inkassso).

Bezüglich § 560 BGB:

Wurde eine pauschale vereinbart so kann der Vermieter nur die Kosten erhöhen wenn dieses vertraglich vereinbart wurde.

MfG

johnnymcmuff

Aber wir Vermieter können doch in Deinen persönlichen Vertrag gar nicht hineindiktieren und wer persönlich vor Ort uns Vermieter betreut, geht doch dem Mieter nichts an. Ich fürchte also, für die Betreuung bezahlt der Vermieter allein. Und warum sollten wir auch Kosten und Lasten bei Leerstand bezahlen, nur weil wir betreut werden wollen?