Wer muss die Reinigung der Gastherme bezahlen?

9 Antworten

dass die Reinigung und Wartung von Etagenheizung und Gaseinzelfeuerstätten in den Betriebskosten enthalten ist.

Den Passus würde ich gern wörtlich zitiert lesen: Vmtl. ist vielmehr benannt, dass die Betriebskostenart "Reinigung und Wartung der Einzelfeuerstätte" grds. umlagefähig ist. Und dem ist auch so: § 2 Nr. 4d BetrKV (http://dejure.org/gesetze/BetrKV/2.html) sieht darüber eine Kostentragungpflicht des M vor.

Da du den Wartungsauftrag aber selbst erteilen sollst und damit als Auftraggeber auch Rechnungsempfänger bist, kann sie dem VM der Höhe nach garnicht bekannt und damit nicht kalkulierbar oder in jeder Höhe zu übernehmen sein.

Und wenn man Abschläge mit Jahresabrechnung vereinbart hat, sieht man sich seine Abrechnung einfach mal an, ob die Kosten zusätzlich auftauchen :-)

G imager761


Es kommt auf deinen Mietvertrag an - manche Vermieter übertragen diese Aufgabe auf die Mieter, dann kann es der Vermieter nicht nocheinmal auf die Nebenkosten umlegen. Die Umlage ist dann möglich, wenn im Mietvertrag vereinbart. Reinigungsarbeiten zählen zu Wartungsaufgaben und sind laut Betriebskosten-Verordnung umlegbar auf den Mieter.

D.h. es ist egal, ob du jetzt die Rechnung zahlst oder den Betrag mit deinen Nebenkosten bezahlst - wenn das im Mietvertrag vereinbart ist.


die habe immer ich bezahlen müssen.

Habe ich aber auch gerne gemacht, denn es waren ja auch mein Schmutz der sich da angesammelt hatte und für mich war das eigentlich selbstverständlich auch die Wartung dafür zu übernehmen.

Du hast den Auftrag erteilt, die Therme reinigen zu lassen und auch bezahlt? Da du monatliche Vorauszahlungen leistest u. a. auch für die Reinigung der Therme kannst du m. E. das Geld zwar nicht zurückverlangen, aber von der nächsten Nebenkostenabrechnung abziehen, wenn die Reinigung darin auftaucht. Das bezweifle ich aber, denn was will er dir in der NK-Abrechnung bzgl. Reinigung in Rechnung stellen, wenn er dafür überhaupt keine Rechnung hat?

Entweder du zahlst die Reinigung direkt beim Handwerker oder die Rechnung fließt mit in die nächste Nebenkostenabrechnung. Das kommt als auf das gleiche hinaus.