Betriebskostenguthaben an Vormieter überweisen?
Hallo!
Folgende Situation: Ich habe zum 01.01.2021 eine Wohnung gemietet in Form einer Mietvertragsübernahme. Das heißt, ich bin in den Mietvertrag meines Vormieters eingetreten und er damit ausgetreten. Nun habe ich für 2020, als er noch Mieter war, die Betriebskostenabrechnung erhalten und damit ein Guthaben von 500€
Mein Vormieter verlangt nun, dass ich ihm das Guthaben überweise.
In dem Übernahmevertrag zwischen mir und dem vormieter steht, dass es die Betriebskosten für 2020 übernimmt. Im Mietvertrag mit der Hausverwaltung/dem Vermieter steht davon nichts.
Bei meiner Recherche im Internet habe ich gelesen, dass Nachmieter eventuelle Nachzahlungen für den Zeitraum des Vormieters bezahlen müssen. Sollte das nicht auch für Guthaben gelten?
Danke und Gruß
5 Antworten
Haettest du die Frage auch gestellt, wenn du statt einer Gutschrift eine Nachforderung erhalten haettest?
Natuerlich musst du dem Vormieter den Betrag erstatten. Ihr hattet es ja auch noch ausdruecklich so vereinbart. Im Mietvertrag muss eine solche Vereinbarung nicht stehen. Wenn du deinem Vormieter die Kueche oder einen Goldfisch abgekauft haettest, braeuchte das ja auch nicht im Mietvertrag zu stehen.
Mal ganz ehrlich – stellst du dir tatsächlich hier eine rechtliche Frage? Verhalte dich doch einfach fair und normal und überweise ihm das Geld. Alles andere wäre doch nun wirklich eine Sauerei. Dann kannst du dir hier auch jede juristische Fachsimpelei schenken. Also manche Fragen sind hier echt…
Da ihr euch bezüglich der Nebenkosten in einem Vertrag geeinigt hat habt, denke ich im übrigen, dass du schlechte Karten hast den Betrag einfach einbehalten zu dürfen
Alles klar, die Antwort reicht mir! Danke!
In dem Übernahmevertrag zwischen mir und dem vormieter steht, dass es die Betriebskosten für 2020 übernimmt.
Damit ist das doch geklärt, was gibt es daran nicht zu verstehen?
In dem Übernahmevertrag zwischen mir und dem vormieter steht, dass es die Betriebskosten für 2020 übernimmt. Im Mietvertrag mit der Hausverwaltung/dem Vermieter steht davon nichts.
Somit habe ich Zweifel, ob es wirklich eine Vertragsübernahme ist. Wäre dem so, hätten nämlich alle drei Parteien den gleichen Vertrag unterschrieben. Das müsste man juristisch erst mal genaur anschauen, bevor man deine Frage beantworten kann. Manchmal ist ein Vertrag nicht das, wie er in der Überschrift bezeichnet wurde.
Bei meiner Recherche im Internet habe ich gelesen, dass Nachmieter eventuelle Nachzahlungen für den Zeitraum des Vormieters bezahlen müssen.
Das stimmt so nicht. Bei einer Vertragsübernahme sollten genau solche Fälle geregelt sein. Oder jeder bekommt seine eigene Abrechnung.
Es kommt auf die Inhalte an, also was vereinbart wurde, nicht auf die Überschrift. Deshalb macht es vielleicht Sinn, den Vertrag von einem Anwalt prüfen zu lassen.
Allerdings hilft dir das für deine Frage vielleicht nicht viel weiter. Denn selbst wenn es ein neuer Vertrag ist, müsste der Vormieter das Guthaben bekommen, weil er dann auch selber die Abrechnung für 2020 bekommt und nicht du.
Die Abrechnung habe allerdings ich bekommen, da ich ja auch in den bestehenden Mietvertrag eingetreten bin, und er ausgetreten.
Man müsste prüfen, was genau wörtlich im Vertrag steht. Ohne diese Kenntnis ist es unseriös, dazu eine Einschätzung zu geben. Ich empfehle daher, einen Anwalt um diese Prüfung zu bitten.
Da du nicht Mieter innert dieses Abrechnungszeitraumes warst, steht dir das Guthaben nicht zu, vielmehr dem derzeitigen Mieter. Er hat Vorauszahlungen geleistet und deren Abrechnung ergibt das Guthaben. Warum solltest du darauf Anspruch haben??
Weil ich mit dem Unterschreiben des Vertrages eine echte Schuldübernahme für alle Rechte und Pflichten des bestehenden Vertrages übernommen habe.
Auch Schäden, die von meinem Vormieter in der Wohnung verursacht wurden, bevor ich in die Wohnung eingezogen bin, müsste ich bezahlen.
Da hättest du wohl mit dem Vormieter auch (schriftlich) vereinbaren sollen, dass das (ein) Guthaben dir zustehen soll. Wen dem so ist, steht es dir zu. Ansonsten hast du gutgläubig einfach Pech (gehabt).
War auch mein Gedanke, sowas in der Art „Mietvertrag steht über Übernahmevertrag“