Mieter möchte Kabelfernsehen kündigen?

9 Antworten

Hi,

ja, das darf der Vermieter.

Die gebührenpflichtige Versorgung der Wohnung mit Kabelfernsehen ist wahrscheinlich ­Gegenstand des Mietvertrags, der nur einvernehmlich geändert werden kann.

Ja, er darf die Kündigung ablehnen. Selbst erlebt...

Das kommt auf die exakte Formulierung im Mietvertrag an und kann ohne weitere Details nicht beantwortet werden.

Geht nicht, du bist an den Kabelanbieter gebunden.

Deine Antwort ergibt keinen SInn in Bezug auf die Frage.