Kabelanschluss vorhanden, muss Vermieter die monatliche Grundgebühr zahlen?
Hallo,
ich habe bisher keinerlei Erfahrungen mit Kabelfernsehen.
Nächsten Monat ziehe ich allerdings in eine neue Wohnung. Eine Satellitenanlage ist dort nicht vorhanden und vom Vermieter auch nicht gewünscht.
Im Mietvertrag sind die Betriebskosten wie folgt aufgeschlüsselt: [..] '13) des Betriebs der Gemeinschafts-Antennenanlage oder der mit einem Breitbandkabelnetz verbundenen privaten Verteilanlage'
Ich hätte mir vermutlich eingehendere Gedanken vor der Vertragsunterzeichnung machen müssen, allerdings blieb mir für die Wohnungsuche nicht viel Zeit.
Nun stehe ich vor dem Problem.
Ein Kabelanschluss ist vorhanden, daher dachte ich erst, dass ich lediglich 20 €/mtl. für Internet, Telefon & TV an Unity Media abführen muss. Von der Service-Hotline habe ich dann aber erfahren, dass ich zusätzlich noch die 17,90 € monatliche Grundgebühr zahlen müsste.
Meine Frage ist nun, ob die monatlichen Grundgebühren -gemäß o.g. Spezifizierung der Betriebskosten- bereits in den Betriebskosten enthalten sein müssen.
Danke im Voraus!
4 Antworten
Die Grundgebühr fällt an und wird natürlich getrennt in der Betriebskostenabrechnung abgerechnet, wenn diese Kosten im Mietvertrag vereinbart sind.
Ist vereinbart, dass der Kabelanschluß zu zahlen ist, muss der Mieter den VM fragen, ob er selbst den Anschluss beantragen muss.
Oft ist dies in kleinen Wohneinheiten üblich.
In großen Wohnanlagen besteht fast immer ein Vertrag mit dem Kabelanbieter.
Die Kosten werden dann auf Eigentümer/ Mieter umgelegt. Diese Kosten sind allerdings nur für den Anschluß zu zahlen.
Wer dann noch Internet/Telefon und TV will, der muss zusätzliche Kosten für diese Verträge abführen. Diese Beträge sind unterschiedlich hoch.
Der Vermieter ist verreist, sonst hätte ich ihn natürlich schon längst kontaktiert. Der Mietvertrag enthält hierzu keine weiteren Ausführungen, diesbezüglich ist nur der bereits aufgeführte Punkt 13 erwähnenswert. Und es ist 4-5 Parteien-Haus, der Vermieter wohnt auch im selben Haus. Was genau geht denn aus der Spezifizierung der Betriebskosten hervor, muss der Vermieter die Grundgebühr zahlen oder nicht? Kann man das pauschal sagen? Wie es bei dem ein oder anderen üblich ist, hilft mir hier leider nicht weiter.
Kabelanschlussgebühr ist in der Regel in den Betriebskosten enthalten. Die Kosten werden durch alle Mieter, die Kabelanschluss haben und nutzen, geteilt. Wir hoch diese sind hängt von der Anzahl der Anschlüsse ab.
Wenn du einen Vertrag machst über Telefon, Internet musst du das natürlich separat bezahlen.
Das Kabelfernsehen (analog) wird vom Vermieter bezahlt.Wenn du darüber hinaus digital gucken willst werden weitere 3,90€ fällig und der Receiver wird sogar gestellt. So steht es aber auch in der Werbung oder www.unitymedia.de. Wie bei mir auch. Kabelfernsehn alnalog ist da und mit der Miete verrechnet (da gibt es ja wohl Sonderkonditionen für den Vermieter). Und ich Zahle jetzt ca. 25 € dazu für ALLE DIGITALEN Kanäle. Die 17,90€ wären fällig wenn ihr garkeinen Anschluss hättet
Woran machen Sie das denn fest bzw. worauf kann man sich da dann beziehen? Laut meinem gestrigen Telefonat mit dem aktuellen Mieter ist der Anschluss zwar vorhanden, aber wird von ihm nicht genutzt, da ihm 18 € fürs Fernsehen zu viel sind.
Danke erstmal. So hatte ich das auch erwartet. Allerdings meinte der UM-Mitarbeiter, dass die 17,90 € hinzukommen, da kein Rahmenvertrag vorläge. Geht aus dem Mietvertrag denn eindeutig hervor, dass der Vermieter die monatliche Grundgebühr für den analogen Anschluss zu tragen hat?