Eine Rechnung ausstellen ohne Gewerbe?

8 Antworten

Steuern muss ich ihm nicht unbedingt in die Rechnung schreiben

Das solltest du auch schön sein lassen. In dem Moment wo du die Umsatzsteuer ausweist, schuldest du sie dem Finanzamt.

Muss ich nun ein Kleingewerbe anmelden oder kann ich auch so eine Rechnung ausstellen?

Es gibt keine Kleingewerbe, man kann keine anmelden!

Gewerbliches Handeln läge vor, wenn diese Tätigkeit dauerhaft ausgeübt wird. Nun schreibst du du hättest das bereits öfter gemacht, so dass man ggf. durchaus von gewerblichem Handeln ausgehen kann.

Ansonsten für einmalige Arbeiten, kannst du dies als sonstige Einkünfte (Anlage SO) in der Einkommensteuererklärung buchen.

Ich tendiere aber nach Durchlesen deiner Kommentare dazu, dich als gewerblich Selbständigen anzusehen, also melde bitte ein Gewerbe an, sonst droht dir ein Bußgeld von bis zu 1.000,- €.

Relevant ist nicht, ob du ein Gewerbe ANGEMELDET hast, sondern ob das, was du ausübst, eine gewerbliche Tätigkeit darstellt. Wenn du Rechnungen erstellst, kann es durchaus sein, dass beim Rechnungsempfänger das Finanzamt eine Prüfung durchführt und dann eine sog. Kontrollmitteilung an das für dich zuständige Finanzamt schickt. Ich bi beim Finanzamt und habe leider vielfach mit solchen Sachverhalten zu tun. Ob letztlich eine Steuer anfällt, ist dabei unerheblich. Es fällt dabei immer  sehr viel Arbeit beim Finanzamt und bei dir an.

derjunge1908 
Fragesteller
 03.09.2016, 20:04

Also ich möchte jetzt für zwei Pizzerien eine Webseite erstellen (also für jede eine :D). Der Preis pro Seite kostet ca. 300€. Es soll aber erstmal bei den beiden Seiten bleiben. Kann ich einfach eine Rechnung ausstellen oder nicht? Habe das nicht ganz verstanden, was Sie mir erklären wollen

Omikron6  03.09.2016, 20:10
@derjunge1908

1. Deine Tätigkeit stellt eine gewerbliche Tätigkeit dar! Ob du ein Gewerbe angemeldet hast ist unwichtig.

2. Du meldest dich beim Finanzamt dahingehend, dass du diese Tätigkeit ausübst.

3. Nach Ablauf des Jahres gibst du eine Einkommensteuererklärung ab, in der du deine SÄMTLICHEN Einkünfte (also "Website-Einkünfte und weitere Einkünfte) erklärst. Ich gehe aber davon aus, dass wegen der geringen Höhe keine steuerlichen Auswirkungen einterten würden. Letzlich obliegt diese Feststellung aber dem Finanzamt!

Du kannst als Webdesigner auch freiberuflich arbeiten. Da kannst du auch Rechnungen ohne Mehrwertsteuer schreiben - die musst du erst oberhalb einer Grenze zum faktischen Gewerbe abführen, aber da besteht bei so einem einmaligen Mini-Nebenjob wohl keine Gefahr.

Du musst die Einnahmen nur in deiner eigenen Steuererklärung ehrlich angeben (Selbständige Tätigkeit). Und - das solltest du nicht vergessen: Auch wenn keine Mehrwertsteuer fällig wird - du MUSST eine Steuererklärung abgeben !

Also bei der Kalkulation auch dran denken dass da zumindest noch Einkommensteuer fällig wird.


PatrickLassan  03.09.2016, 20:03

Bei der Umsatzsteuer ist es irrelevant, ob jemand Freiberufler oder Gewerbetreibender ist, da geht es um die Unternehmereigenschaft.

Was du evtl. meinst, ist die Kleinunternehmerregelung nach § 19 Umsatzsteuergesetz.

Schreibe ihm die gewünschte Rechnung.

Einfach einen einfachen Briefbogen mit deinem Textprogramm machen.

Absender

Die Adresse vom Auftraggeber.

Für die ERstellung der Webseite ...........

wie vereinbart ....,-- Euro.

Kein Problem. bevor Deine Einnahmen nicht die 8.652,- übersteigen gar kein Problem.

derjunge1908 
Fragesteller
 03.09.2016, 20:06

Danke, hat mir weitergeholfen. Kann ich denn trotzdem einen Vertrag aufsetzten, wo die Leistungen festgehalten sind?

wfwbinder  03.09.2016, 20:27
@derjunge1908

Ja natürlich, das klärt ja, was du hinterher berechnest.

BarbaraHo  03.09.2016, 22:08

Ein Vertrag klärt vieles vorher, so dass es nicht zu Streitigkeiten kommt wie "das war so nicht vereinbart ". Also alles darin aufnehmen, auch Netto-Honorar pro Stunde.

Wenn du diese Einnahme in  deiner Steuererklärung angibst, dann dürfte es für dich keine Probleme geben. Die Rechnung kannst du ausstellen, allerdings ohne die 19% Mehrwertsteuer. Wenn du Mehrwertsteuer ausweist, musst du diese an das Finanzamt abführen. Du kannst freilich die Webseite für die Pizzeria erstellen, ohne ein Gewerbe anzumelden. Musst eben die Einnahme in der Einkommensteuererklärung angeben.