Steuern aus Selbstständiger Arbeit unter 1000 € im Jahr

6 Antworten

Wie soll man es Dir sagen, ohne über andere Dinge Bescheid zu wissen.

1.000,- Euro sind weniger als 17.500,-. Damit wird schon mal keine Umsatzsteuer erhoben. Entfällt also. Solltest Du aber Rechnungen, oder Quittungen ausgestellt haben auf denen Du zum Beispiel geschrieben hast 19 % Umsatzsteuer enthalten, müßtest Du die traotzdem abführen.

Zur Einkommensteuer. Natürlich keine Einkommensteuer, wenn die 1.000,- euro Deine einzigen Einkünfte wären. Aber dann wärst Du vermutlich verhungert. Also gibt es andere Einkünfte. je na dem, was das ist, kann es auch sein, das Du Einkommensteuer zahlen mußt. wären die anderen Einkünfte ALG I, dann nicht.

Wäre es ein Jahres gehalt von 30.000,-, kämen die 1.000,- dazu.

Der Sachverhalt ist so nciht klar zu beantworten.

Lese gerade in einem Kommentar von Dir, dass Du Azubi bist.

dann kannst Du davon ausgehen, dass Du bist zu einer Ausbildungsvergütung von ca. 800,- zuzüglich deinem Gewinn aus dem Gewerbebetrieb keine Einkommensteuer zahlst.

@DerBube1

:-) danke.

aber die habe ich nicht nötig

Wenn du ein Kleingewerbe hast! Sieht das ganze so aus! Im ersten Jahr hast du eine Freigrenze von 17.500,- ab dem 2ten Jahr 55.000,-

Bei der Steuererklärung machst du nur ein Einnahmeüberschusserklärung!

Da brauchst du nichtmal Qutittungen für! Es reicht eine Aufstellung von Einnahmen und Ausgaben!

Im ersten Jahr hast du eine Freigrenze von 17.500,- ab dem 2ten Jahr 55.000,-

Erstens ist das nur bei der Umsatzsteuer, zweitens hast du den § 19 Umsatzsteugersetz anscheinend nicht ganz verstanden.

@PatrickLassan

Aber Du musst zugeben, im Nichtverstehen sehr gründlich. ;-) :-)

Von weniger als 1000 € Jahreseinkommen kann man kein Jahr überleben. Nicht in Deutschland.

Also muss anderes Einkommen auch vorhanden sein. Demzufolge werden zwecks ESt.-Ermittlung beide Einkommen zusammen gerechnet und daraus ergibt sich die ESt.

Hat er ja gesagt: Nebenjob.

Umsatzsteuergesetz (UStG) – Verzicht oder Gebrauch Der Gewerbetreibende kann nun entscheiden, ob er auf die Anwendung des §19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) verzichten will oder nicht. Wer darauf verzichtet, führt trotz der geringen Umsätze (vorangegangenes Jahr unter 17.500 Euro und im laufenden Jahr voraussichtlich unter 50.000 Euro) die Umsatzsteuer an das Finanzamt ab. Im Gegenzug wird aber auch die gezahlte Umsatzsteuer für gekaufte Leistungen verrechnet (lohnt sich bei Verlusten in der Anfangsphase aufgrund von Anfangsinvestitionen und -kosten).

Wer sich für die Anwendung des §19 Abs. 1 UStG entscheidet, der zahlt also keine Umsatzsteuer, der darf aber auch keine Umsatz- / Mehrwertsteuer auf seinen Rechnungen aufführen. Seit 2002 müssen Neu-Gewerbetreibende monatlich abrechnen. Eine Umsatzsteuervoranmeldung kann sich nur sparen, wer als Kleinunternehmer arbeitet und keine Umsatzsteuer berechnet (Gebrauch von §19 Abs. 1).

Wenn noch Ausgaben abgezogen werden wäre das unter der Grenze (450)