Ab wann bekomme ich von geschiedenem Ehemann dessen Rentenanwartschaft ausbezahlt?

7 Antworten

Wenn Dein ehemaliger Mann jetzt bereits Rente ausgezahlt bekommt, hast Du ein Anrecht auf eine Unterhaltszahlung.

Der Gesetzgeber sieht das so: Weil Du den Haushalt versorgt hast und hast die Kinder groß gezogen, hatte Dein Mann die Möglichkeit seinem Beruf erfolgreich nachzugehen. Aus diesem Grund steht Dir ein Teil dieser Rente zu.

Sollte es da Probleme bei Euch geben, gehe zu einem Anwalt und lass Dich beraten. lg Lilo

So sehe ich das auch. 

Bei Rentenbeginn des Ehemanns erhält auch die noch nicht ins Rentenalter eingetretene Ehefrau einen Versorgungsausgleich, das sogenannte Rentenprivileg nach einer Scheidung ist seit 2009 abgeschafft.

http://www.gevestor.de/details/rentnerprivileg-was-hat-es-damit-auf-sich-551161.html

https://www.ruv.de/ratgeber/altersvorsorge/gesetzliche-rente/rentenanspruch-nach-scheidung

dem ist nichts hinzuzufügen und ist absolut richtig!

Nein, die Rentenanwartschaft bekommst du erst mit Beginn deines Rentenalters ausgezahlt und zwar mtl.

Das ist falsch, das sogenannte Rentenprivileg ist seit 2009 abgeschafft - nicht solche Antworten geben, wenn man es nicht weiß!

https://www.ruv.de/ratgeber/altersvorsorge/gesetzliche-rente/rentenanspruch-nach-scheidung

@dandy100

dandy 100 sei's drum. Wenn du meinst.

Ich bin Renter und habe eine geschiedene Ehe hinter mir. Die Rente des "Zahlungspflichtigen" wird ab dem Tag des Rentenbeginnes um den Versorgungsauchgleichsbetrag gekürzt. Der Expartner erhält erst ab seinem Rentenbeginn die Anwartschaft ausgezahlt. Diese Wird natürlich sofort nach der Scheidung dessen Rentenkonnto durch die Rentenpunkte Gutgeschrieben.

Anders bei Witwen und Hinterbliebenenrenten

@Griesuh

@Griesuh. Dieses Rentnerprivileg gibt es seit 2009 nicht mehr. Bei einer jetzigen Scheidung, wird die laufende Rente ab dem übernächsten Monat nach Rechtskraft des Urteiles sofort gemindert!!

Danke für die AW. Weitere Frage: bekommt der Exmann die (seine) Rente bis zu meinem Renteneintrittsalter VOLL ausgezahlt? Und werden seine Renteneinkünfte erst dann gemindert, wenn ich bei erreichen des entsprechenden Alters, den Anteil von ihm dann bekomme? Oder bekommt er von vornherein den um meinen Anteil geminderten Betrag ausbezahlt?

 

@tesss

Turmani: schreibe ich etwas anderes?? Lese meinen Beitrag doch einmal richtig durch.

Die Anwartschaftszeiten deines Ex, die dir zustehen, werden mit der Scheidung auf dein Rentenkonto übertragen. Wenn du also das Rentenalter erreicht hast, wirst du mehr Rente bekommen, dein Mann bekommt jetzt schon weniger.

So lange du noch nicht im Rentenalter bist, musst du für deinen Lebensunterhalt arbeiten gehen, ggf. könntest du noch einen Unterhaltsanspruch haben, nachehelicher Unterhalt wird aber eher selten gewährt. In bestehenden Ehen bekommt ja auch nur der Rentner die Rente und der Partner muss warten, bis er selbst Rente bekommt.

Dass du in deinem Fall als Ehegatte jetzt schon in den Genuss der Rente deines Mannes kämst, durch die Scheidung aber erst in 30 Jahren, das ist da halt leider Pech.

Der Stichtag für den Versorgungsausgleich ist der Tag an dem die Scheidung eingereicht wurde.

Die Versorgungsansprüche beider Ehepartner aus der Zeit der Ehe werden addiert und durch zwei geteilt.

Die Umverteilung erfolgt intern bei der Rentenversicherung.

In diesem Fall wird für den bereits in Rente stehenden Ehemann die Rente ab dem Stichtag gekürzt.

Die Ehefrau erhält ihren Anspruch natürlich auch erst 

bei Erreichen des regulären Rentenalters.