Eine 16 Jährige Auszubildende auf Betriebsfeier bis 3 Uhr nachts ist es erlaubt?

4 Antworten

Betriebsfeiern sind keine Disko, Nachtclub oder Gasstätte. Daher durfte sie dort so lange bleiben, wie es die Eltern erlaubt haben. Alkohol ist für 16 jährige auch nicht komplett verboten, Bier und Wein sind erlaubt. Der Ausbilder hätte schon besser auf die kleine achten müssen, das wäre seine Pflicht gewesen. Aus der Seite des BMJFG http://www.jugendschutzaktiv.de/allgemein/dok/4.php : "Ihr jugendliches Kind darf in der Öffentlichkeit alkoholische Getränke, die nicht branntweinhaltig sind, auch ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten Person konsumieren (z. B. Bier, Wein oder Sekt). Der Erwerb oder Konsum von branntweinhaltigen Getränken ist nicht gestattet. Dies gilt auch für branntweinhaltige Lebensmittel mit einem Gesamtalkoholgehalt von mehr als 1 % (diese Bestimmung kann sich also z. B. auch auf branntweinhaltige Pralinen, Rumkugeln, Eisbecher oder Kuchen erstrecken). "

Nach BBiG muss der Ausbilder auf die Azubis achten und auch erzieherisch auf sie einwirken. Damit wäre eine Volltrunkenheit schon sehr fraglich.

Einige Antworten gehen hier wieder an der Sache vorbei! Mit 16 ist man für sich selbst verantwortlich! Von einer Aufsichtspflicht des Chefes kann hier nicht die Rede sein! Dass dafür gesorgt wird, dass niemand, v.a. Minderjährige zuviel trinkt und v.a. niemand angetrunken Auto fährt, ist was anderes! In der Disco sind die Eltern ja auch nicht dabei! Es geht auch aus der Frage nicht hervor, was das Mädchen getan hat! Manche Leute sind, wenn sie betrunken sind, nur ein bischen lustig! Ich steige dann auf den Tisch, mache Strp Tease und schmettere "Hey das geht ab" und die "Vögelein vom Titicacasee"! Es hätte aber schon mit den Eltern der AZUBIS besprochen werden sollen, wann für Minderjährige "Deadline" ist!

Nein, beides ist nicht erlaubt. Der Chef hatte ebenfalls Glück, daß deiner Freundin nichts passiert ist. Er hätte dann mächtig Ärger bekommen. Er war in diesem Fall an Eltern-Statt Aufsichtsperson!

Falsche Antwort, richtiger Schluss.

Nein, alles nicht erlaubt. Der Chef ist in diesem Fall die Aufsichtsperson und wäre dran gewesen, wenn ihr was pasiert wäre.

Falsche Antwort, richtige Schlussfolgerung.