Einbruch im Laden/Restaurant nun Mitarbeiter für "Fa̱hrlässigkeit" schuld?

9 Antworten

Da hilft nur Anwalt. Grobfahrläßigkeit das entscheidet allein ein Gereicht und nicht der Chef!

Fachanwalt für Arbeitsrecht innerhalb der nächsten 3 Wochen.

Ich fürchte aber, dass dein Verhalten durchaus als grob fahrlässig einzustufen war und die fristlose Kündigung bestand hat.

Der Anwalt dient in erster Linie der Schadensbegrenzung.

 Ich habe auch dies gemacht und habe ausversehn den Schlüssel für den Einwurf-Safe-Tresor wo ich den Safeschlüssel für den Safe-Tresor (wo das Geld aus der Kasse drin liegt) noch gesehen wie er dort dran steckte.

Was ist denn ein Einwurf-Safe-Tresor ???

Könntest du diesen Teil mal übersetzen, dass man auch versteht was du meinst ?

Auf jeden Fall hast du grob fahrlässig gehandelt, denn jeder Mensch sollte soviel Intelligenz haben um zu erkennen, dass man einen Tresor-Schlüssel nicht im Schloss stecken lassen soll.

Du solltest dich von einem Rechtsanwalt beraten lassen, wobei ich aber nicht glaube, dass eine Schadenersatzforderung deines ehemaligrn Cheffs vor Gericht Erfolg hätte.

Der Knackpunkt ist meiner Meinung nach eine fehlende Einweisung in die Geldbearbeitung und ohne diese bist Du gar nicht in der Lage diese Arbeit korrekt auszuführen.

Auf der anderen Seite wirst du sicherlich noch von der Polizei und Staatsanwaltschaft vernommen werden, denn dass ausgerechnet in der Nacht eingebrochen wurde, wo Du den Schlüssel im Safe hast stecken lassen, wird die sicherlich interessieren.

kevin1905  28.06.2016, 10:24

wobei ich aber nicht glaube, dass eine Schadenersatzforderung deines ehemaligrn Cheffs vor Gericht Erfolg hätte.

Dem Grunde nach ist der Anspruch gerechtfertigt. Aufgrund der fehlenden Einweisung wäre allenfalls die Höhe streitig.

du hast grob fahrlässig gehandelt, denn man benötigt keine Einweisung darüber, dass man einen Schlüssel abziehen muss.

Die Polizei wird dich bereits verhört haben und evtl. auch den Verdacht geäußert haben, dass du am Überfall beteiligt warst (oder einer deiner Kollegen).

Das Vertrauensverhältnis von deinem Chef zu dir ist gestört, deshalb ist eine Kündig gerechtfertigt. Ob es für eine Fristlose Kündigung reicht, ich denke ja.

Da es hier mehrere Baustellen für dich gibt, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Strafrecht solltest du zum Anwalt gehen und dich beraten lassen. Das ist das einzig richtige was du im Moment machen kannst. Viel Erfolg