einbruch im hochhaus 8 stock tür wurde aufgebrochen sie war nicht abgeschlossen
danke im vorraus bei einer kollegin wurde eingebrochen sie wohnt im hochhaus im 8 stock die tür war nur zu gezogen nicht abgeschlossen sie wollte nur kurz zur post also ca 30 min weg sie kam wieder und die tür stand offen sie wurde aufgebrochen mit diversen einbruchsspuren sie ist bei der lvm verischert was wird jetzt geschehen wir die versicherung komplett zahlen einen teil oder garnicht ?
5 Antworten
Die Tür war nicht abgeschlossen und da kann es gut sein, dass die gar nichts zahlen.
Die Tür war nicht abgeschlossen und damit ganz schnell auch ohne Schlüssel zu öffnen.
Die meisten Versicherungen decken bei Fahrlässigkeit den Schaden nicht, oder nur teilweise ab. Lügen nutzt aber nichts, weil die Polizei den Zustand der Tür dokumentiert haben wird.
Hallo,
ich denke schon, daß die Versicherung den Schaden begleichen muß, vorausgesetzt du weißt genau, was abhanden gekommen ist !
Ich würde die Polizei kommen lassen und die Einbruchsspuren begutachten lassen.
Siehe dies auch :
Emmy
sind sie echt ein versicherungsfachwirt ? dann hat ihr wort das höchste gewicht hier denn die freundin war nur 30 minuten weg kam wieder und die tür stand offen es gibt auch einbruchsspuren sie ist bei lvm versicht meinen sie die lvm wird zu 100% bezahlen ?
Dieser Bericht ist von www.versicherungtalk.de
Emmy
cool ich hoffe die werden zahlen den der schadeb liegt bei ca 1500
siehe auch :
http://www.kunzrechtsanwaelte.de/urteile_zur_hausratversicherung_259.html
Eine genaue Auflistung des Diebesgutes ist auch notwendig!
Emmy
Das dürfte grobe Fahrlässigkeit gewesen sein.
Je nach tarif ist das aber dennoch versichert. Man muss einfach nur mal nachlesen oder noch viel einfacher: anrufen und fragen.
Ihren Versicherungsvertrag muss sie schon selber lesen.
wo findet sie den vertrag den ?
da, wo sie ihn zuletzt abgelegt hat
In ihren Unterlagen?
lol, das weiss nur sie wo sie ihr zeug aufbewahrt
genau
von www. versicherungtalk.de
Donnerstag, 25. September 2008, 12:07
Ich kann Sie beruhigen!
Die Rechtsprechung (OLG Hamm) geht erst ab einer Abwesenheit von 4 Stunden von einer groben Fahrlässigkeit, wenn die Türe nicht abgeschlossen wurde.
Somit dürfte der Versicherer hier leisten.** Die Frage ist allerdings, ob Einbruchspuren vorhanden sind???? Denn ohne Spuren kein Einbruch = Keine Entschädigung!
Das mit ver- oder geschlossen ist wurscht. Der Täter muss irgendwas unternehmen, um in die Wohnung zu gelangen. Türe ist ZU, also handelt es sich um einen Einbruch im Sinne der Bedingungen.**
Jroß Versicherungsfachwirt IHK