Ein Mitarbeiter von uns war 2 Wochen krankgeschrieben. Während diese 2 Wochen hat der Mitarbeiter am Abend Pizzas geliefert (nebenjob). Einer aus...?

8 Antworten

"Findet ihr es richtig wie eine Mitarbeiter von uns den andern Mitarbeiter verpetzt hat (mit video-fotobeweis) und findet ihr es richtig das er fristlos gekündet wurde."

Ja und Ja. Ich würde vielleicht nicht jeden sofort verpetzen, sondern erst einmal zur Rede stellen und die Reaktion abwarten. Aber ehrlich: Wieso soll ich zwei Wochen für jemanden mitarbeiten, der keinen Urlaub hat, und der sich daheim dann auf keine Kosten einen schönen Lenz macht. Es ist nicht fair, weder dem Betrieb noch den anderen Kollegen gegenüber. Und wenn man schon so dumm ist und so etwas macht, dann sollte man den Nebenjob nicht noch on top ausführen.

Die fristlose Kündigung muss aber nicht gerechtfertigt sein, dazu müsste man näheren Einblick in den Grund der Krankschreibung haben. Wenn er mit der Krankheit z.B. Job x nicht mehr ausüben kann, Job y aber schon, dann darf er in dem Job y natürlich weiterarbeiten. Beispiel: Schnupfen - hat in einer Bäckerei oder anderen Betrieben mit schwersten Hygienebedingungen nichts verloren. Nebenjob in der Computerreparatur dürfte aber klar nebenbei noch ausgeübt werden. Verstauchter Knöchel? Geht nicht auf der Baustelle, aber an der Rezeption schon

Deswegen würde ich auch grundsätzlich erstmal bei dem "erwischten" Kollegen nachfragen bevor ich irgendjemanden eventuell grundlos anschwärze

Grenzen007 
Fragesteller
 04.06.2020, 18:32

Er wurde krank geschreiben weil er angeblich seinen rechten Knie verletzt hat.

LePetitGateau  04.06.2020, 18:34
@Grenzen007

Dann halte ich die Kündigung auf den ersten Blick für gerechtfertigt, denn beim Auslieferjob muss man dieses Knie auch belasten - sowohl durch das normale Gehen als auch durch das potentielle Auto/Rollerfahren. Hätte er sich das angeblich verletzt wäre wohl der Nebenjob auch nicht möglich gewesen.

Naja also die Kündigung war gerechtfertigt und dass es der Mitarbeiter gemeldet hat war zwar richtig so, aber natürlich nicht nett...

Familiengerd  04.06.2020, 18:55

Du wusstest bei Deiner Antwort nur nicht, aus welchem Grund der betreffende Arbeitnehmer im Hauptjob krankgeschrieben ist und ob diese Krankschreiben auch seine Tätigkeit im Nebenjob betrifft.

Denn Krankschreibung im Hauptjob bedeutet nicht automatisch, dass der Arbeitnehmer nicht dennoch im Nebenjob arbeiten könne - es kommt eben alleine auf die Art der Erkrankung und der beiden Tätigkeiten an.

Phoenix686  04.06.2020, 19:00
@Familiengerd

Hm ja stimmt, da hast du wohl Recht.

Ja das ist richtig. Es kann nicht sein dass andere Kollegen den Job mitmachen müssen, und letztendlich der Arbeitgeber Lohnfortzahlung für solch Subjekte zahlen muss. Ich würde so einen auch ohne Abmahnung Rausschmeißen.

Familiengerd  04.06.2020, 18:55

Du wusstest bei Deiner Antwort nur nicht, aus welchem Grund der betreffende Arbeitnehmer im Hauptjob krankgeschrieben ist und ob diese Krankschreiben auch seine Tätigkeit im Nebenjob betrifft.

Denn Krankschreibung im Hauptjob bedeutet nicht automatisch, dass der Arbeitnehmer nicht dennoch im Nebenjob arbeiten könne - es kommt eben alleine auf die Art der Erkrankung und der beiden Tätigkeiten an.

Kommt drauf an was für einen Hauptberuf er hat(te) und was für eine Krankheit. Tendetiell fallen mir aber spontan wenig Berufe und dazu "passende" Krankheiten ein, die man krankheitsbedingt nicht ausüben kann wenn man noch Pizzen ausliefern kann.

Die Kündigung war moralisch und rechtlich in Ordnung. Die Meldung an den Chef ebenso, da der "kranke" Mitarbeiter durch seinen Betrug auch seine Kollegen geschädigt hat.