ein freier tag bei berdigung meines opas

6 Antworten

Nur bei nahen Angehörigen besteht Recht auf Sonderurlaub

Der Todesfall eines nahen Angehörigen ist ein solcher Grund. Als nahe Angehörige zählen Geschwister, Eltern, Kinder, Ehepartner oder Großeltern. Auch bei Pflege-, Adoptiv- oder Enkelkindern greift diese Regelung, nicht aber beim Todesfall eines Onkels oder eines Cousins. Normalerweise ist der Arbeitnehmer in einem solchen Fall etwa zwei Tage freigestellt - einen Tag für den Todestag und einen weiteren für die Beerdigung.

http://www.t-online.de/ratgeber/familie/senioren/id_60290462/sonderurlaub-bei-todesfall-das-steht-ihnen-zu.html

Es kann natürlich sein, dass es in Deinem Vertrag anders geregelt ist.

Mein Beileid.

Ah hab was gefunden, das kommt auf den Verwandschaftsgrad an außer es ist in deinem Tarifvertrag anders geregelt. Goßeltern gehören zum 2. Verwandschaftsgrad und dafür bekommt man keinen Urlaub... üblicherweise :)

Gruß xIRaiinz

Die meisten Firmen haben eine Regelung falls jemand in der Familie stirbt, bekommt man einen extra Urlaubstag.

Frag einfach mal bei der Personalchefin nach :)

Urlaub gibt es m.W.n. nur bei Verwandten 1. Grades.

Soweit ich weiß gibt es da eine genaue Regelung, ich hatte die mal vor mir liegen, aber ich weiß nicht mehr wo ^^