Eigentumswohnung+Garten=Eigengrund?

4 Antworten

Zu jeder Eigentumswohnung gehört auch ein entsprechender Grundstückanteil. Ob der konkret benannt/identifizierbar ist oder nur virtuell besteht weiß ich nicht.

Der Garten muss laut Teilungerklärung zur Wohnung dazu gehören. Und der Garten ist im Kaufpreis enthalten.

In aller Regel gehört der Garten zum Grundstück der WEG. Er befindet sich also im Gemeinschaftseigentum aller Wohnungseigentümer und wird vom Eigentümer der Erdgeschosswohnung per Sondernutzungsrecht genutzt. Der Garten ist also quasi ein Anhang zur Wohnung und wird automatisch mitgekauft.

Sie erwerben in der Regel, falls das so beschreiben sein sollte, ein Sondernutzungsrecht an dem im Aufteilungsplan verzeichneten Sondereigentum unter Ausschluß der übrigen Miteigentümer an dem Gartenanteil.