Rattenbefall im Garten der gemieteten Eigentumswohnung?

7 Antworten

Hier sind alle Einwohner aufgefordert, Rattenbefall umgehend der Gemeinde zu melden. Diese beauftragt dann einen Schädlingsbekämpfer bzw. empfiehlt die geeigneten Maßnahmen, um die Biester wieder los zu werden.

Wer haftet für den Schaden der Bekämpfung?

Ich würde sagen, die Ratten. Oder anders ausgedrückt, der, der sie loswerden will und muss, hat auch die Bekämpfungsmaßnahmen zu zahlen. Also in Eurem Fall ist zunächst die Hausverwaltung zuständig und die Kosten werden dann auf alle Eigentümer umgelegt.

Ob die Eigentümer die Kosten dann auch auf die Mieter umlegen können, hängt vom Mietvertrag ab. Wird hierin Bezug genommen auf die Betriebskostenverordnung, kämen zwei Punkte aus der Liste in Frage:

Punkt 9: Ungezieferbekämpfung

Punkt 17: sonstige Betriebskosten

Stehen im Mietvertrag hingegen nur bestimmte Betriebskosten ohne den Bezug auf die BetrKV, kann die Bekämpfung der Rattenplage nicht umgelegt werden.

Das verstärkte Auftreten von Ratten kann verschiedene Ursachen sein. Die wichtigste ist immer, dass es was zu Fressen gibt. Beispiel Komposthaufen.

Solange da nur pflanzliche Überreste entsorgt werden und nicht Essensreste, die Fleisch oder Wurst enthalten, gibt es normalerweise kein Problem. Sobald aber solche tierischen Überreste auf dem Kompost entsorgt werden, sind Ratten nicht weit.

Die Bekämpfung von Ratten oder anderem Ungeziefer ist manchmal notwendig und verursacht Kosten, die genauso wie z. B. die Gartenpflege dann auch auf alle Bewohner umgelegt werden können (s. BetrKV).

Seit dem Hochwasser 2017 hat in unserer Gemeinde der Rattenbefall verstärkt zu genommen.

Aha.

Nun sind auch in unserem zur gemieteten Eigentumswohnung gehörenden Garten, mit einem von uns errichteten Gerätehaus, Ratten vorhanden. Was ist zu tun?

Na was wohl? Schädlingsbekämpfung ist angesagt. Da ihr scheinbar nur Mieter seid, ist zunächst unverzüglich die HV und der Vermieter sowie die Kommune zu informieren, außerdem ist Rattenbefall anzeigepflichtig gem. § 17 IfSG, siehe

https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__17.html

Wer haftet für den Schaden der Bekämpfung?

Der/die Verursacher - was aber regelmäßig an der Unmöglichkeit des Nachweises scheitert. Insofern bleiben die Kosten für dei Bekämpfung auf Privatgrund vermutlich an der WEG hängen, die diese Kosten an die Mitglieder umlegt, und diese wiederum werden die Kosten - soweit zulässig - auf die Mieter umlegen.

Bei Eigentumswohnungen gibt es normalerweise eine Hausverwaltung und diese sollte in solch einem Fall informiert werden.  Hast du dies schon getan?

... der weltweit im Einsatz befindliche Olaf Sieberns muss dann wohl ran (oder andere) und die Kosten gehen dann per Abrechnung an die Eigentümer.

Zudem, Ratten sind überall, nicht nur auf Grundstücken.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Rattenbefall ist meldepflichtig: § 17 IfSG.

Die Behörde beauftragt dann entweder einen Spezialisten oder obliegt dir die Pflicht zur Beseitigung.