Eigentumswohnung, mitbewohner melden?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das hängt von den Bestimmungen der Teilungserklärung ab. Wenn dort, was recht seltsam wäre, nicht nach MEA bzw. die meßbaren Verbräuche nach Meßergebnis abgerechnet werden, dann ja. Ansonsten können Sie jemanden bei sich aufnehmen ohne die Gemeinschaft bzw. den Verwalter zu unterrichten; schließlich verfügen Sie über Ihr Eigentum und dessen Nutzung im Rahmen der Gemeinschaftsordnung alleine!

muss ich dass melden?

Das richtet sich nach eurer Gemeinschaftsordnung, den Beschlüssen der Gemeinschaft oder auch nach dem Verwaltervertrag.

Eine ordentliche Verwaltung und die Erstellung einer korrekten Abrechnung ist jedenfalls nicht möglich, wenn die WEG-Verwaltung die Anzahl der Hausbewohner nicht kennt.

Falls du einer eventuellen Anzeigepflicht nicht nachkommst, kann es dir passieren, dass sämtliche Abrechnungen auf deine Kosten neu erstellt werden müssen, weil die Gemeinschaft die vorgelegte Abrechnung nicht annimmt.

kann dann mein "hausgeld" erhöht werden ?

Nicht im laufenden Geschäftsjahr. Dein/e "Hausgeld", "Wohngeld", "Betriebskostenvorauszahlung" (oder wie immer ihr das nennt) ist im Wirtschaftsplan festgeschrieben.

Bei der Vorlage des nächsten Wirtschaftsplans muss die Verwaltung deine Freundin berücksichtigen. Dann erhöht sich dein "Hausgeld".

leonard89 
Fragesteller
 06.10.2012, 13:18

wasser und strom verbrauch wird aber nicht auf die gemeinschaft aufgeteilt. was ich verbrauche zahle ich auch selber

ParanoidFerret  06.10.2012, 13:25
@leonard89

Wenn die Personenzahl abrechnungsneutral ist, hast du keine Nachteile zu befürchten.

Manche Kosten, wie z.B. Abfallentsorgung, werden aber oft nach Personen abgerechnet. Wenn sich die Personenzahl ändert, werden dann automatisch alle Abrechnungen falsch - nicht nur deine. Am besten schaust du mal ein eine alte Abrechnung.

Nur wenn Kosten nach Personen abgerechnet werden.

Das ist meißt bei den Müllkosten der Fall. Ansonsten schadet auch ein Blick in die Teilungserklärung oder den Verwaltervertrag nicht, da sich aus beiden ebenfalls eine Meldepflicht ergeben kann.

Das aktuelle Hausgeld ändert sich im Übrigen dadurch nicht. Lediglich im nächsten Jahr wird die eine Person mehr in deinem Haushalt im Wirtschaftsplan berücksichtigt, sofern es Kosten gibt, die nach Personen abgerechnet werden.

das solltest du der HVW nur dann melden, wenn irgendwelche Nebenkosten nach Personen abgerechnet werden, z.B. Wasser oder Müll.

Hausgeld ist ja Rücklage und hat damit nichts zu tun.

Wenn irgendwelche Kosten nach Personenzahl abgerechnet werden, musst Du sie melden.