Eigentumswohnung besser auf sein Kind überschreiben?

10 Antworten

Wenn du die Wohnung deinem Kind übertragen willst, ist zuerst einmal klarzustellen, ob die Wohnung belastet ist (Hypotheken o.Ä.) Denn wenn für das Kind entsprechende Belastungen entstehen, es für Schulden haften muss usw., dann muss das Familiengericht mitwirken. -spätestens das Grundbuchamt wird nämlich meckern, wenn ein mdj. Kind auftaucht :P

Du solltest auch beachten, dass gerade bei ETW ja viel an dem Eigentum dran hängt, also Eigentümerversammlungen etc. Und dafür muss das Kind immer vertreten werden. Werden dann irgendwelche finanziell schwer wiegenden Beschlüsse in der Eigentümerversammlung gefasst, muss da wieder das Familiengericht mitwirken und ggf. eine Genehmigung erteilen.

Um nciht irgndwann von deinem Zwerg rausgeschmissen zu werden, kannst du dir bei Eigentujmsübertragung (übrigens geht diese nur beim Notar unter gleichzeitiger Anwesenheit der Vertragsparteien) ein Wohnrecht uf Lebzeit bestellen lassen. Als Gegenleistung so zu sagen.

Wenn du dann die Übertragung wirklich in Betracht ziehst, lass den Notar erst einen Vertragsentwurf machen, geh damit zum zuständigen Familiengericht und lass ihn überprüfen. Ggf. muss ein Ergänzungspfleger etc bestellt werden.

Lange Rede, kurzer Sinn, wenn du Angst vor Pfändung, Insolvenz etc hast, übertrag die Wohnung lieber auf deinen Ehepartner. Das geht aber nicht mehr, wenn eine Insolvenz schon abzusehen ist, dann kann die Übertragung rückabgewickelt werden...

So lange sie dein Eigentum ist, kann sie auch gepfändet werden. Und wenn du sie an Ehefrau oder Kind überschreibst, kann es halt sein, dass diese dir irgendwann eine lange Nase drehen.

Bzw. - verfügen kannst du dann im Zweifelsfall halt auch nicht darüber - oder wenn du es kannst und die Wohnung beispielsweise für dein Kind verkaufst, kommen deine Gläubiger spätestens dann, wenn das Geld auf deinem Konto landet.

Auch gibt es noch ganz andere Aspekte, die dagegen sprechen, größere Vermögenswerte auf die (jugendlichen) Nachkommen zu verteilen. So ist z.B. ein eigenes Vermögen des Kindes von Nachteil, sobald dieses Förderung nach BAFöG beantragen will. Und bei größeren Beträgen musst du auch die Schenkungssteuer beachten (wobei in dieser Hinsicht Verschenken immer noch besser ist als Vererben).

Gruß Ragnar

Auf jemand anderen (derjenige muss geschäftsfähig sein!!!) schreiben lassen, hiesse ja dann, dass derjenige auch für die Schulden rein rechtlich geradestehen müsste, Ich glaube nicht, dass du solch ein Schaf finden wirst.. Wenn man etwas kauft, dann muss man es auch bezahlen können oder mit einer entsprechende Pfändung leben können, falls die Ratenzahlung nicht mehr möglich sein sollte. Ansonsten Finger weg. Die Idee das jemand anderem auf den Kuckuck zu schieben finde ich ziemlich dreist.

An sich ist der Gedanke richtig und logisch, nur muss man wissen, dass ein solcher Vorgang innerhalb 10 Jahren rückabgewickelt werden kann und somit kein absoluter Schutz ist. Dass da keine Manipulation geschehen, hat der Gesetzgeber das so eingerichtet.

Also in erster Linie möchte ich sagen wird die Wohung bar bezahlt. Da gibt es keine Folgeraten etc. Mir geht es nur darum das angenommen meine Firma macht in 10 Jahren zu und ich bin finanziell nicht mehr in der Lage andere Verpflichtungen zu tragen und gerade eventuell in eine Insolvenz etc. dann hab ich natürlich Angst das mein Eigentum gepfändet wird etc.

P.s. Mein Kind ist derzeit 3 Jahre.