Eigentumswohnung überschreiben Mutter Sohn
Hallo, meine Mutter will mir ihre Wohnung überschreiben. Wenn dies geschieht, kommt einiges auf uns zu, z.B. Finanzamt (haben ja immer ihre Finger mit im Spiel). Wie können wir uns jetzt das meiste Geld (Steuern) sparen? Denn die Wohnung ist ja schon bezahlt und jetzt soll ich wieder dafür etwas Zahlen!? Ich habe noch eine Schwester, die die Wohnung aber nicht haben möchte. Ich bin 29, Schwester19 und meine Mutter wird 55 Jahre alt.
Vielen Dank für eure Hilfe !
Andi
8 Antworten
Wie sieht's dann aus, wenn irgendwann innerhalb der 10 Jahre etwas mit meiner Mutter sein sollte, z.B. Todesfall oder Pflegefall
Frage doch am besten mal den Steuerberater den Deine Mutter beauftragt (bei Eigentum muss sie eine EK Steuer Erklärung abgeben). Auf jeden Fall musst Du Grunderwerbsteuer bezahlen, Gerichts- und Notarkosten für die Eintragung ins Grundbuch. Diese Kosten richten sich dem Wert der Wohnung. Rechne mit ca. 5% des Wertes der Wohnung. Also: Laß Dich von einem Steuerberater beraten. Das kostet nicht das Hemd und Du bist auf der sicheren Seite. Diese Kosten kannst Du dann auch noch steuerlich geltend machen.
So schlimm wird es nicht werden.
Denn der Schenkungssteuerfreibetrag beträgt 400.000 Euro. Das bedeutet, dass lediglich der Teil, der über die 400.000 hinausgehen würde, der Steuer unterliegt. Dafür wäre im Gegenzug keine Grunderwerbssteuer fällig, weil diese zugunsten der Schenkungssteuer zurück tritt.
Somit wäre die Grunderwerbssteuer (zwischen 3,5 und 5% je nach Bundesland) nur dann fällig, wenn der Wert der Wohnung unter 400.000 Euro liegt.
Ansonsten fallen bei der Schenkung keine Steuern an.
Um die Grunderwerbssteuer wirste nicht drumherumkommen.. kannst ggf. was sparen, wenn Du den Kaufpreis aufteilst in ETW und Einrichtung...
Musste die Schwester dann auszahlen?
Dein Schenkungsteuerfreibetrag ist 400.000Euro. Und wenn Die Hütte kleiner als 200 qm ist und Du 10 Jahre drinnen bleibst. ist sie völlig steuerbefreit, auch wenn sie mehr als 400.000 wert wäre,-Mach mit Deiner Schwestrer einen notariellen!!! Pflichteilsergänzungsverzicht, sonst kann Die noch 10 Jahre Ihren Pflichtteil am Haus fordern!!!