Zählereinbau Eigentumswohung

5 Antworten

Neubau????? Klasse -so viele Infos. Ich kenn das nur so, dass für die Wohnung ein Zähler da ist. Und wenn ich die Wohnung als Neubauerstbezug kaufe ist das doch im Kaufpreis enthalten. Auch sollte das in den Kaufoptionen stehen. Und wenn das Haus schon 30 Jahre alt ist und die Wohnung braucht einen neuen Zähler, dann bist du der Bauherr.

Das hängt davon ab, was ihr vereinbart habt.

Ansonsten muss natürlich der bezahlen, der bestellt. Was vereinbart ist, kannst du dem Kaufvertrag, bzw. bei einem Stromzähler der Baubeschreibung entnehmen. Steht da nichts, darfst du den Zähler bezahlen.

Das hängt vom Werkvertrag ab! Ist dort nicht anderes vereinbart, dann tragen Sie als Nutzer die Kosten des Zählers, da sie sich auch als erster Verbraucher anmelden.

Eine pauschale Antwort ist nicht möglich, da es eine Frage der individuellen Vertragsvereinbarung ist.

Wer braucht das Ding ? Der Eigentümer ! Er oder seine Mieter wollen doch wissen wie der direkte Verbrauch ist. also doch in eigenem Interessse.