Eigentumswohnung - laute Musik - Recht

6 Antworten

Wenn die laute Musik bzw. Partys in Ruhezeiten statt finden (je nach Stadt Mittags 13-15 Uhr) und Abends ab 22 Uhr, dann kannst du Anzeige bei der Polizei erstatten wegen Lärmbelästigung. Ansonsten vllt. noch auf der Eigentümerversammlung ansprechen, bringt natürlich leider nicht viel bei über 50% Anteil des Störenfriedes

Auch in einer Wohnanlage mit Eigentumswohnungen gibt es (in der Regel) eine Hausordnung, an die sich jeder Bewohner dran zu halten hat - egal ob Eigentümer oder nicht. Wird zum Beispiel innerhalb der Ruhezeiten Lärm verursacht, der Flur nicht geputzt, kein Winterdienst gemacht, setzt Ihr Euch mit dem Hausverwalter zusammen. Dann wird der Eigentümer aufge-fordert, die Mängel zu beseitigen / zu unterlassen.

Auch dann kann man dagegen vorgehen.

Die Eigentümergemeinschaft kann sogar einen Auszug bewirken, wenn es gar zu arg wird. Wenn z. B. das Hausgeld nicht gezahlt wird und und und.

Mal an den Verwalter wenden. Er soll eine Versammlung einberufen und darüber sprechen.

Der Anteil hat nichts damit zu tun. Wenn er nach 22 Uhr lärm macht kannst Du die Polizei rufen. Ansonsten mit dem Verwalter reden.

Ihn wegen Ruhestörung anzeigen.