Eigenbeleg über Raummietkosten für die Steuererklärung?

2 Antworten

Ich denke mal, dass der Inhaber nicht "der Einfachheit halber" auf einen Mietvertrag verzichten möchte und die Miete bar erhalten möchte.

Vielmehr wird er "der Steuerhinterziehung halber" diesen Weg gewählt haben.

Du solltest Dich nicht darauf einlassen, denn Du würdest Dich zur Mithilfe der Steuerhinterziehung schuldig machen.

Denn jedem vernünftig denkenden Menschen dürfte diese Kombination "Kein Mietvertrag + Barzahlung" sehr merkwürdig vorkommen.