Steuererklärung Freiberufler - Abweichendes Wirtschaftsjahr?
Hi zusammen,
ich bin seit kurzem freiberuflich tätig und muss mich nun erstmals mit der Steuererklärung auseinandersetzen. Diese Tätigkeit ist nur vorübergehend und ich bin leider kein ambitionierter BWLer, sodass ich mich in diesen Themen nicht besonders gut auskenne.
Meine Frage bezieht sich auf den Bemessungszeitraum der Steuer. Ich habe die freiberufliche Tätigkeit im Juli 2016 begonnen (und sie wird voraussichtlich bis Mai 2017 andauern).
Im Internet ist mehrfach zu lesen, die Abgabefrist für die Steuererklärung 2016 ende am 31.Mai 2017. Wenn ich das richtig verstanden habe, werden also die Einkünfte aus den Monaten Juli-Dezember 2016 versteuert.
Was mich nun etwas verwirrt ist, dass ich im Fragebogen zur Vorsteuerlichen Erfassung in Zeile 125 (Punkt 4 - Angaben zur Gewinnermittlung) bei dem Punkt "Liegt ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr vor?" JA angekreuzt und den Beginn des Wirtschaftsjahres mit 01.07.2016 datiert habe (vom Finanzamt gab es dazu keine Rückmeldung).
Demnach liefe der Steuerbemessungszeitraum dann ja vom 01.07.2016-30.06.2017 (?)
Nun gibt es ja den Steuerfreibetrag von 17.500,- EUR, den ich im Jahr 2016 (Juli-Dezember) nicht überschreite. Demnach müsste ich dann auch keine Umsatzsteuer zahlen. Im Jahr 2017 (Januar-Mai) wäre ich mit hoher Wahrscheinlichkeit ebenfalls unter der Freibetragsgrenze von 17.500,- EUR. Werden die Steuern aber von Juli 2016 bis Juni 2017 bemessen, so fiele ich natürlich deutlich über den Freibetrag.
Nun die eigentliche Frage, da ich in den Jahren 2016 und 2017 jeweils nur ca. 6 Monate arbeite, müssen dann für jedes Jahr separate Steuererklärungen eingereicht werden, sodass ich jeweils unter den Freibetrag falle oder habe ich durch ein falsch gesetztes Kreuz veranlasst, dass der Steuerbemessungszeitraum der Zeit von Juli 2016 bis Juni 2017 entspricht?
Ich hoffe, ich konnte mein Anliegen einigermaßen verständlich darlegen, für mich selbst ist dieser Bereich großes Neuland und ich wäre für eine hilfreiche Antwort äußerst dankbar!
Vielen Dank und mit besten Grüßen
Martin
3 Antworten
Du bringst hier anscheinend Begriffe aus der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer durcheinander.
In der Einkommensteuer gibt es einen Grundfreibetrag von 8.652. Dieser bezieht sich auf den Gewinn - also Einnahmen abzüglich Betriebsausgaben. Die Einkommensteuer ist eine Jahressteuer. Du gibst bis Mai 2017 eine Erklärung über die Einnahmen aus 2016 ab und bis Mai 2018 eine Erklärung, in der du die Einnahmen aus 2017 erklärst.
Umsatzsteuer wird nicht erhoben, wenn im Vorjahr der Gesamtumsatz nicht mehr als 17.500 betragen hat. Die 17.500 sind allerdings ein Jahresbetrag und muss, wenn nicht das ganze Jahr das Unternehmen bestanden hat, anteilig ermittelt werden. Ist man also z B. nur 6 Monate unternehmerisch tätig, liegt die Grenze bei 8.750.
Meine Ausführungen sollten dir einen ersten Überblick verschaffen. Einen Gang zum Steuerberater würde ich in deinem Fall für empfehlenswert halten.
du hast es falsch verstanden ....
die Einkommensteuer ist eine Jahressteuer. für die Einkommensteuer ist der Zeitraum 01.01.-31.12. relevant.
es gibt bei einem Freiberufler KEIN abweichenes Wirtschaftsjahr.
(Quelle: Steuerlexikon).
da hier nur von Gewerbetreibenden und Land- und Forstwirten die Rede ist, ist für einen Freiberufler
ausschließlichdas Kalenderjahr maßgebend.
somit:
der Freibetrag von 17.500 € (der im übrigen NUR in der Umsatzsteuer gilt (§ 19 UStG)) ist auf die Monate Juli-Dezember umzurechnen, d.h. der Umsatz für 2016 darf nicht mehr als 8.750 € betragen, damit weiterhin die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG angewendet werden darf. ist der Umsatz
über8.750 €, so ist ab 2017
zwingendUmsatzsteuer abzuführen. Hierzu bedarf es KEINER Auifforderung vom Finanzamt, hierfür ist der Steuerpflichtige verantwortlich.
für die Einkommensteuer gilt in 2016 ein Grundfreibetrag in Höhe von 8.652 € und für 2017 in Höhe von 8.820 €
Da sonst keiner antwortet und Ich auch keine Ahnung habe, rate Ich Dir einen Steuerberater damit zu beauftragen.