Eigenbedarf bei Marihuana und Co.

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Schon geringste Anhaftungen sind strafbar und werden zur Anzeige gebracht. Dank einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist das BtmG aber nur dann nicht verfassungswidrig, wenn der Eigenbedarf nicht bestraft wird. Deshalb wurde die sg “geringe Mengen eingeführt. In den meisten Bundesländern beträgt diese 6g, in Berlin sogar 10 bzw bis 15 (ausgenommen die definitiv verfassungswidrigen Null-Toleranz-Zonen). Hier soll das Verfahren laut BvG eingestellt werden. In der Realität sieht das leider oft anders aus und es werden schon geringste Mengen bestraft (besonders in Bayern und Baden-Württemberg). Richtig übel wird es, wenn man in den Bereich der “nicht geringen Menge“ kommt (Bundesweit über 7,5g THC) hier liegt das Strafmaß bei “Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr oder Geldstrafe“. Das ist einfach nur pervers, verstößt gegen das Grundgesetz und die Europäischen Menschenrechtskonventionen, sowie jedes Naturrecht!

Wenn man dir abnimmt, dass dein Zeug nur für den Eigenbedarf ist, wirst du deutlich weniger bestraft, wie wenn das zum verkaufen gedacht wäre. Besitz und Handel sind beide illegal, aber Handel ist "schlimmer".

Dass das Verfahren eingestellt wird, kann passieren, wenn du eine geringe Menge besitzt. Die ist in jedem Bundesland anders. Bei den Hinterwäldlern in Bayern sind es afaik nur 1 oder 2 Gramm. In moderneren Bundesländern können es gerne mal 10 sein. Musst du googlen.

Wenn du mit einer geringen Menge erwischt wurdest, kann das Verfahren eingestellt werden und das wird auch meist getan. Den Eigenbedarf wird man dir bei geringer Menge bestimmt glauben. Wer handelt schon und hat nur 3,5g?

ginajordan 
Fragesteller
 02.05.2015, 11:21

danke für die Antwort! :-)

RoyalZero  02.05.2015, 17:48

Dass das Verfahren eingestellt wird, kann passieren, wenn du eine geringe Menge besitzt. Die ist in jedem Bundesland anders. Bei den Hinterwäldlern in Bayern sind es afaik nur 1 oder 2 Gramm. In moderneren Bundesländern können es gerne mal 10 sein. Musst du googlen.

Völliger, populistischer Blödsinn! in Bayern sind es 6g

puravida01  02.05.2015, 18:05

Dazu noch eine kleine Anmerkung, der Begriff "geringe Menge" bezieht sich auf das THC selbst, und nicht auf die Menge an Gras/Hasch die man bestitzt.

ginajordan 
Fragesteller
 03.05.2015, 10:27

Okay, danke auch für diese Infos :-D

Ololiuqui  04.05.2015, 12:57

Der Begriff “nicht geringe Menge“ bezieht sich auf das THC. Die “geringe Menge“ ist etwas vollkommen anderes und es geht um das Gewicht des Materials. In Bayern/Bawü ist es offiziell 6g, ist aber Blödsinn und man kann damit rechnen schon mit 0,5 keine Einstellung des Verfahrens zu bekommen, da es nämlich eingestellt werden KANN nicht MUSS

marihuana ist in deutschland verboten = du darfst gar keinen g besitzen. allerdings wenn du mit unter einem g erwischt wirst dann wird das verfahren meist eingestellt und du kommst mit einer verwarnung davon 

tony579  02.05.2015, 11:47

Immer diese unwissenden azubis...

Kommt auch immer auf die Polizisten drauf an Kumpels von mir wurden mit 30g erwischt also ein 300er Pot und haben weder ne Anzeige noch sonst was bekommen während ein anderer bekannter mit 10g ein paar Monate absitzen darf. (Er war aber auch schon ordentlich vorbestraft)