Einspruch gegen Strafbefehl bei Marihuana-Kauf in den Niederlanden, Kontrolle in Deutschland und Auffindung von Restantragungen sinnvoll?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Jetzt hat er einen Strafbefehl wegen dem Erwerb von Betäubungsmitteln erhalten (nicht wegen Besitz und auch nicht wegen Konsum), sondern nur wegen Erwerb. 

Tatsächlich sind die Angaben im Strafbefehl nicht selten falsch, bsp. wird Erwerb & Besitz gerne vertauscht und auch Verstöße gegen AMG und BtmG werden gerne verwechselt. An den Tatsachen ändert das aber meistens nicht viel. Auf die Aussagen im Strafbefehl darfst du dich nicht versteifen. Nur weil kein Besitz erwähnt wird, heißt das nicht dass dir kein Besitz vorgeworfen wird.


Ist da ein Widerspruch gegen eine Geldstrafe von 400€ rechtlich sinnvoll? Oder nur ein Widerspruch gegen die Höhe der Strafe?


Möglich, das hängt von den "Restanhaftungen" ab, von seiner Aussage vor Ort und der Beweislast. Ich schätze aber die Aussicht auf Erfolg nicht so hoch ein. Es wäre klug sich darüber mal mit einem Anwalt zu unterhalten. Am besten einen, der sich auskennt.

Gruß Chillersun

Eigenartig. Bei meinem Bruder der in derselben Situation nicht etwa Restanhaftungen sondern einfach nur Reste dabei hatte, wurde die Sache wegen Geringfügigkeit fallen gelassen.

War das denn das erste Mal, dass deinem Freund sowas passiert ist? Das würde das relativ hohe Strafmaß erklären.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Hallo

nur Niederländer dürfen in den Niederlanden legal Marihuana kaufen, Deutsche nicht. Die Shop Betreiber sehen nur den Profit und verkaufen an Deutsche. 

Du (vergiss den "Freund" das hier ist anonym) hast Marihuana illegal erworben und nach Deutschland eingeführt (bei der Einfuhr ist die Menge egal). 

Du bist Schuldig und hast eine Strafe erhalten die zu niedrig ist ginge es nach mir. 

Mehr ist es nicht!

LG

War mir schon klar, dass es komisch klingt, wenn ich für meinen Freund schreibe. :-D Allerdings war es tatsächlich ein Freund von mir. Aber ist ja auch egal.
Mir geht es außerdem gar nicht um die moralische Frage, ob er höher oder niedriger bestraft gehört (meiner Meinung nach ist das übertreiben!), sondern eher, was da rechtlich möglich ist...

@rexlouis

Selbstverständlich ist es zulässig. 

Der illegale Kauf und die Einfuhr nach Deutschland rechtfertigen diese Strafe. 

nur Niederländer dürfen in den Niederlanden legal Marihuana kaufen, Deutsche nicht. Die Shop Betreiber sehen nur den Profit und verkaufen an Deutsche. 

In den Niederlanden gilt niederländisches Recht. Sofern sich der Käufer dort befindet, darf er auch Betäubungsmittel im Rahmen der niederländischen Gesetzgebung erwerben – der Pass spielt in dem Fall keine Rolle. Lediglich die Einfuhr nach Deutschland ist illegal. 

Also wenn es sich - wie Aestimatio meint - nicht um einen illegalen Kauf handelt, ist doch wohl die Anklage des Erwerbs rechtlich fragwürdig?

Eine wirkliche Einfuhr - wie BradleyBiggle meint - hat ja eben nicht wirklich stattgefunden, da es sich eben nur um "Restanhaftungen" handelt.

Aber genau das ist ja die Frage, inwieweit man hier rechtlich alle Möglichkeiten ausschöpft.

So "selbstverständlich" ist das für mich nicht, auch wenn Bradley wohl am liebsten meinen Freund dafür in den Knast schicken würde... :-D

"Dein Freund" kann beantragen die Geldstrafe umzuwandeln in Ableistung von Sozialarbeitsstunden, wenn er finaniell nur schwer in der Lage ist den Betrag - der auch in Raten gezahlt werden kann - zu begleichen.
Die Entscheidung darüber fällt der Staatsanwalt, der so ein Verfahren auch einstellen kann, dies aber oftmals nur gegen Auflagen tut.

Weshalb glaubt mir keiner, dass es sich wirklich um einen Freund handelt? :-D

@rexlouis

Es ist nebensächlich, ob ich Dir glaube, dass es sich um einen Freund handelt. Lass Dich davon nicht beeindrucken.

Meine GF-Erfahrung sagt allerdings, dass bei vielen Fragen, die mit Scham oder Zweifeln besetzt sind, von "Kumpels" oder "Freunden" gesprochen wird, die dieses oder jenes Problem haben...

Es gibt in den Deutschland bestimmte Grenzen was Den Besitz von Btm angeht es ist in
in " Eigenbedarf je nach Bundesland variiert die menge des in " Legalen Besitzes

, geringe Menge bei Canabis ist es alles bis 7,5 Gramm rein Thc (50-100 Gramm Marihuana (je nach Thc gehalt)

Und nicht Geringe Menge ist alles was die geringe Menge übersteigt

Bei dem "Eigenbedarf" wird die Anzeige meist Fallen gelassen weil die kosten für die Straf verfolg zu hoch währen.

Bei der Geringen Menge sind es meist Bewährung und/oder Sozial Stunden

Und bei einer nicht geringen Menge fast immer nicht unter einem Jahr Freiheitsstrafe

Er hat ja geschrieben der Strafbefehl bezieht sich nur auf den Erwerb dieser Substanz. Der Besitz wird ja außen vor gelassen.