wo muss ich Überbrückungsgeld beantragen?

4 Antworten

Die Rente wird auch wie z.B. Arbeitslohn oder Arbeitslosengeld ( ALG - 1 ) rückwirkend für den Monat gezahlt und ALG - 2 oder Leistungen nach dem SGB - Xll als Sozialleistung in voraus für den Monat !

Wenn du diesen Zeitraum nicht aus eigenem Vermögen überbrücken kannst, dann musst du beim Sozialamt einen Antrag auf Grundsicherung stellen, evtl.hast du ja dann durch deine Rente eh Anspruch auf zusätzliche Leistungen, wenn dann nicht als vorrangige Leistung Wohngeld von der Wohngeldbehörde zustehen würde.

Die Leistung vom Sozialamt könnte als einmalige Beihilfe oder dann als zinsloses Darlehen erbracht werden, in der Regel aber als Darlehen und das kann dann auf formlosen Antrag auch in Raten zurückgezahlt werden, zumindest dem Grunde nach.

Wenn du also nicht viel Rente bekommen würdest und noch Anspruch auf eine Aufstockung hättest, dann würde ein evtl.Darlehen in der Regel mit 10 % der maßgeblichen Regelleistung von der laufenden Aufstockung abgezogen.

Die Regelleistung nach der Bedarfsstufe 1 läge derzeit bei einem Single oder alleinerziehend bei 416 €, es würden dann also in der Regel 41,60 € pro Monat abgezogen.

Was sagt das Jobcenter dazu, bzw. die RV?

Überbrückungsgeld Von Krankheit zur Rente.  Bekommt nur vom ARBEITGEBER!  Und genau da beantragt man das auch.

Wenn du damit nicht klarkommst. Hast du das sicher bei jedem Amt wo du warst, mit dem du kommuniziert hast, erwähnt.

Denn mich hat man auf der Reha gefragt Sozialbetreuung. Wie ich klarkomme. Das Jobcenter. wäre eine Option.