Schulden erben bzw vererben?
Hallo, Ich habe mir über ein privates Darlehen, bei meinen Großeltern, mehrere Tausend Euro geborgt. Hierzu habe ich einen Schuldschein aufgesetzt und eine monatlich Mindesttilgung vereinbart. Ich frage mich nun was passiert mit den Schulden, im Falle das beide sterben? Würden diese dann irgendwie ins Erbe, welcher ich unter anderen wäre, eingehen? Ich habe hierzu im Schuldscheim nix vermerkt, da mir diese Gedanke erst gerade... Was ist, wenn mein Opa nun wiederum einen Kredit aufgenommen hat um mir das Geld zu leihen?
An dieser Stelle sei gesagt: my Gellis rock und sind die Größten!
Dank und Gruß, Lotte
6 Antworten
Mit dem Todesfall treten die Erben in die Position des Erblassers ein, d.h. sie übernehmen alle Vermögensgegenstände und auch alle Schulden. Das Darlehen an dich ist für den Großeltern ein Vermögensposten. Der oder die Erben könne daher von Dir weiter Rückzahlung des Darlehens verlagen. Etwas anderes gilt nur, wenn Du selbst Erbe wirst und sich damit Vermögen und Schuld in einer Person vereinigen.
Ich frage mich nun was passiert mit den Schulden, im Falle das beide sterben?
Sie stellen eine Nachlassforderung dar, die die Erben von dir beitreiben können.
Solange ein Großelternteil oder deren Kinder, eines deiner Eltern leben, wird es da nichts mit Erbe antreteten, gleich ausschlagen um schuldenfrei zu sein :-(
G imager761
Wenn der Opa einen Kredit aufgenommen hat, er diesen aber bevor er stirbt nicht zurück gezahlt hat, sind das Schulden, die der Erbe mit übernimmt. Notfalls kann der Erbe aber auch die Erbschaft ausschlagen, wenn die Schulden höher sind als die Werte, die vorhanden sind beim Erblasser.
So könnte es sein!
Der Gedankengang funktioniert aber nicht wirklich in der Praxis. Denn ohne weitere Erben wickelt der Staat das Erbe ab und wird dann die vorhandene Erbmasse an die Gläubiger verteilen. Den Zahlungsanspruch an deine Großeltern bekommen somit die Gläubiger der Großeltern.
Davon abgesehen kann, wenn man damit Schenkungen o.ä. vertuschen will, das bis zu 10 Jahre angefochten werden und dann müsstest du das "geschenkte Geld" ggf. anteilig oder sogar voll zurückzahlen (je nachdem, wie lange es her ist).
In der Praxis funktioniert das also so nicht, sich kurz vor dem Tod eines Erblassers Geld auf kosten Dritter zu erschwindeln.
Mein Großvater gab (bzw bezahlte damit mein Barfög komplett zurück) mit den Worten: "dann bist du wenigstens Schuldenfrei". Ich hab mich gefragt was er damit meinte und bin daher auf diesen Gedankengang gekommen. Es gäbe Nichts ausser Schulden zu erben, obwohl ich mir nicht mal sicher bin das er wirklich nen Kredit dafür aufgenommen hat. Ich habe keinesfalls vor irgendwas zu erschleichen und wickel das selbstverständlich, im Falle, ordnungsgemäß ab. Ansonsten hätte ich ja auch auf einen Schuldschein und Dokumentation verzichtet. Es ist auch eher eine hypothetische Frage, da beide (weiterhin toi toi toi) echt nich fit sind und das Leben noch laaaaange genießen.
Der Erbe erbt auch die Rechte an dem Schuldschein und kann weiterhin von dir das Geld verlangen. Wenn deine Großeltern selbst Schulden haben erbt ein Erbe auch die Schulden.
Deine Eltern erben, wenn es kein anderslautenden Testament gibt. Du musst dann an sie zahlen.
Angenommen ich wäre der Einziege Erbe, dann würde ich meine eigenen Schulden erben und könnte diese ausschlagen, wenn diese auch die Erbmasse alleinig ausmacht? Richtig?