ehegattennachzug von Türkei nach deutschland

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da du nun deutsche bist, gilt das für euch nicht. dein mann zieht zur deutschen ehefrau nach, also muss er auch sprachkenntnisse nach A1 nachweisen. und mit dem prüfen, ob aufgrund dieses urteils anpassungen im deutschen recht vorgenommen werden sollten/müssten wird man sich erfahrungsgemäß wieder ein paar jahre zeit lassen. also sollte dein mann den test nicht im ersten anlauf bestehen, dann halt beim zweiten mal. das dürfte schneller gehen, als auf eine eventuell irgendwann anstehende gesetzesänderung zu warten.

sorry habe aus versehen das türkische kopiert hier auf deutsch:

Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 10. Juli 2014 zum Spracherwerbsnachweis bezieht sich nur auf den Ehegattennachzug zu in Deutschland lebenden türkischen Staatsangehörigen. Die Bundesregierung prüft derzeit das Urteil des Gerichtshofes mit Blick auf möglichen Anpassungsbedarf im deutschen Recht. Die Visastellen in der Türkei stellen derzeit Anträge auf ein Ehegattennachzugsvisum, die allein am Sprachnachweis scheitern würden, bis zum Abschluss der Prüfung des Urteils zurück. Weitere Mitteilungen zu den Auswirkungen des Urteils auf das Visumverfahren werden wir auf dieser Seite veröffentlichen. Wir bitte um Verständnis, dafür dass die Auslandsvertretungen individuelle Nachfragen derzeit leider nicht beantworten können.