ehegattennachzug von Türkei nach deutschland
Hallo zusammen, ich habe die die deutsche staatangehörigkeit seit ca 2 jahren und war vorher türkin.
mai 2012 lernte ich meinen mann kennen und wir heirateten märz 2014. was alles gemacht werden muss damit er her her kommen kann wußte ich ja, bis dieses neue gerichtsurteil kam. jetzt sind wir total verwirrt. also mein mann beendet gerade seinen spachkurs in der türkei und hat am 9.8 prüfung. wenn er es nicht besteht fährt er zu den anderen. aber das kostet halt alles wirklich viel geld.
das teht auf der seite der deutschen botschaft in ankara:
Avrupa Adalet Divanının Almanca şartı ile ilgili verdiği 10 Temmuz 2014 tarihli kararı sadece Almanya
da yaşayan Türk vatandaşı eşinin yanına gitmek isteyen kişiler açısından bağlayıcıdır. Federal Hükümet, Adalet Divanı kararını, Alman Hukuku´nda değişiklik gerektirip gerektirmediğini tespit etmek amacıyla yakından incelemektedir. Almanyanın Türkiye
deki Vize Bölümleri, yalnızca dil şartının yerine getirilmemesi nedeniyle reddedilmesi gereken aile birleşimi amacındaki vize başvurularıyla ilgili işlemleri, söz konusu kararla ilgili gerekli inceleme tamamlanana kadar erteleyeceklerdir. Anılan kararın vize konusuyla ilgili olası diğer etkileri de bu sayfada yayınlanacaktır. Dış temsilciliklerimizin bu aşamada bireysel sorulara maalesef yanıt veremeyeceğinin anlayışla karşılanmasını rica ederiz.
aber ich bin deutsche und keine türkin wie verhält sich das ganze für uns? vielen lieben dank für eure antworten im voraus.
p.s. das hier soll bitte keine diskussion über den sinn und zweck eine deutsch kurses sein. wir möchten halt unnötigen kosten aus dem weg gehen und endlich zusammen leben.
2 Antworten
da du nun deutsche bist, gilt das für euch nicht. dein mann zieht zur deutschen ehefrau nach, also muss er auch sprachkenntnisse nach A1 nachweisen. und mit dem prüfen, ob aufgrund dieses urteils anpassungen im deutschen recht vorgenommen werden sollten/müssten wird man sich erfahrungsgemäß wieder ein paar jahre zeit lassen. also sollte dein mann den test nicht im ersten anlauf bestehen, dann halt beim zweiten mal. das dürfte schneller gehen, als auf eine eventuell irgendwann anstehende gesetzesänderung zu warten.
sorry habe aus versehen das türkische kopiert hier auf deutsch:
Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 10. Juli 2014 zum Spracherwerbsnachweis bezieht sich nur auf den Ehegattennachzug zu in Deutschland lebenden türkischen Staatsangehörigen. Die Bundesregierung prüft derzeit das Urteil des Gerichtshofes mit Blick auf möglichen Anpassungsbedarf im deutschen Recht. Die Visastellen in der Türkei stellen derzeit Anträge auf ein Ehegattennachzugsvisum, die allein am Sprachnachweis scheitern würden, bis zum Abschluss der Prüfung des Urteils zurück. Weitere Mitteilungen zu den Auswirkungen des Urteils auf das Visumverfahren werden wir auf dieser Seite veröffentlichen. Wir bitte um Verständnis, dafür dass die Auslandsvertretungen individuelle Nachfragen derzeit leider nicht beantworten können.