Ehegattennachzug Wohnungsgröße

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da du die deutsche staatsangehörigkeit hast dürfte EIGENTLICH weder die wohnungsgrüße noch die höhe deines gehaltes eine rolle spielen.

leider spielt die eine oder andere ausländerbehörde da gerne schonmal spielchen.

bei deinem gehalt sehe ich da eigentlich kein problem, an der wohnungsgröße könnte sich theoretisch jemand "aufhängen". wie gesagt, rechtens wäre das dann nicht. wenn dieser fall also eintreten sollte (was ich dir und deiner frau nicht wünsche): ab zum anwalt. aber vielleicht hast du ja eine ausländerbehörde erwischt, die korrekt arbeitet, soll es auch geben...

Nein! Beim Ehegattennachzug spielen weder deine zweite Staatsangehoerigkeit noch Wohnungsgroesse oder Gehalt eine Rolle. Wenn sie den A1 Test bestanden hat, gibt's da keine Probleme.

Also-rein rechtlich gesehen sind weder Einkommen noch Wohnungsgröße wichtig...für den einreisenden Ehepartner ! Bei Kindern des einreisenden Ehepartners sind das aber wichtige Kriterien ! Aber viele Behörden spielen eigene widerrechtliche Spielchen...leider !

Das kann ich dir leider auch nicht sagen, aber ich wünsche dir viel Glück und alles gute natürlich mit deiner Frau die sicherlich zu dir kommen kann. (Hoffentlich)