Ebay Waren Bettrug in höhe von 50€, wie hoch ist die Strafe?

7 Antworten

Entsprechend Deinem Usernamen vermute ich, dass Du 20 Jahre alt bist oder wirst.

Also wird dies hier vermutlich nach dem Jugendstrafrecht geahndet werden. Und dort gilt der erzieherische Gedanken.

Wenn es sich hier nur um eine einmalige Straftat, mit dem Betrugswert von 50 Euro handelt, wird es wohl auf Sozialstunden hinauslaufen. Gut wäre es wenn zwischenzeitlich Schadenwiedergutmachug stattgefunden hätte.

Du kannst Dich einmal beim JA erkundgen, ob hier die Jugendgerichtshilfe noch zuständig ist und Dir hilfreich zur Seite stehen kann.

Bei Betrug §263 StGB bewegt sich das Strafmaß zwischen Geldstrafe und 5 Jahren Freiheitsstrafe.

Dazwischen kann der Richter entscheiden. 

Außerdem musst du dem Geschädigten natürlich sein Geld zurückzahlen und eventuell Schadensersatz falls er selbigen nachweisen kann. 

Soll ich einen Anwalt einschalten?

Du sollst nicht, Du mußt sogar einen Strafverteidiger haben. Suchst Du Dir selbst keinen aus, dann wird Dir vom Gericht einer zugeordnet.

was soll der strafverteidiger  bei einem zivilprozess denn machen?

er kannn sich selber ein anwalt dafür suchen und den auch selber zahlen. er muss aber keinen anwalt haben

@martinzuhause

Bei Betrug geht es um eine Strafsache, die Zivilklage läuft extra, wenn sie denn erhoben wird.

Sowas wird in der Regel mit einem Strafbefehl geahndet. Geldstreafe zahlen und fertig.

Und selbst bei einem Gerichtsverfahren, das wird innerhalb von 10 Minuten verhandelt. Der Richter kennt die Aktenlage und entscheidet danach. Das Anwaltsgedöns, das ist halt amerikansiches Fernsehen, die deutschen gErichte funktionieren aber anders.

Anwalt muss man sich keinen suchen, weil es eben nicht zu einer GErichtsverhandlung kommt. Geht hier um 50 Euro und die Gerichte haben echt besseres zu tun.

Das kann man so nicht sagen. Da von einer Freiheitsstrafe über 4 Jahren nicht ausgegangen werden dürfte und zudem keine Zuständigkeit eines LG oder OLG über andere Regelungen bestünde, ist nach § 140 StPO wahrscheinlich keine notwendige Vertretung gegeben, aber anzuraten ist sie allemal, wenn es wider Erwarten zu einer Verhandlung und nicht zu einem Strafbefehl oder weniger kommt.

@PolluxHH

wenn man eine Gerichtsverhandlung hat, kann man sich immer noch einen Anwalt suchen.

Gemäß § 263 StGB wird Betrug mit Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren bestraft.

Dazu sag ich nur selber schuld und das es nur gerecht ist das du für diese tat verklagt wirst , egal ob du erst 20 , 14, oder 100 Jahre alt bist .

Bei sowas hört der Spaß auf . Selbst ich wurde erst vor 1 Monat um 150 Euro in ebay betrogen ,  ich fackel da nicht lange rum Strafanzeige und gut auch wenn ich mein Geld nie wieder sehe . 

und wie hoch Deine Strafe ausfällt liegt beim Richter , aber bei sowas sollten keine Sozialstunden mehr abgeleistet werden da dies in meinen Augen keine Aussicht auf Besserung hat .