ebay verkäufer will mich verklagen
hallo erstmal,
ich habe im ebay ein handy ersteigert für 250 euro. mich dann mit dem verkäufer geeinigt, dass ich das handy abholen & dabei bezahlen werde. so jezt zum problem:
mit der zeit habe ich es mir anders überlegt und will das handy nicht mehr haben. dies schrieb ich auch dem verkäufer. er war natürlich von der nachricht entsezt und droht mir mit einer klage.
muss ich jezt das handy abholen und bezahlen oder habe ich das recht dazu dies nicht zu tun?denn er hat immernoch das produkt und ich das geld. dann kann er es doch einfach neu ersteigern oder nicht?
ich weiß, dass es falsch von mir war und es tut mir außerordentlich leid euch diese fragen stellen zu müssen
15 Antworten
Die Frage wird doch ganz klarsogar von ebay beantwortet:
Über den eBay-Marktplatz werden rechtsverbindliche Verträge über die dort angeboten Waren oder Dienstleistungen geschlossen. Nach den allgemeinen Regeln der §§ 145ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) kommt ein Vertrag durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen, nämlich Angebot und Annahme zustande. Dies gilt auch für Verträge, die über den eBay-Marktplatz geschlossen werden.
http://pages.ebay.de/rechtsportal/allg_2.html
Wo ist das Problem? Du bist einen rechtsgültigen Kaufvertrag eingegangen und solltest die Ware jetzt abholen und bezahlen.
Der Verkäufer hat das Recht Dich auf Vertragerfüllung zu verklagen. Er würde diesen Rechtsweg erfolgreich beschreiten. Die Mehrkosten zu Deinen Lasten.
Du solltest vielleicht noch ein bißchen mehr bei ebay nachlesen:
http://pages.ebay.de/help/policies/user-agreement.html#anmeldung
Du hast mit dem Verkäufer einen gültigen Vertrag geschlossen und den musst du erfüllen. Stelle dir den umgekehrten Fall vor, du hast etwas gekauft und der Verkäufer will es plötzlich für sich behalten. Würdest du das ohne weiteres akzeptieren.
Nein darf er nicht!:) keine sorge er wollte bestimmt nur sein Gerät loswerden da er keine Kunden gefunden hat mach dir keine sorgen:)
Vollkommener Blödsinn
Auch unter Privatleuten wird ein Kaufvertrag abgeschlossen. Wenn der Käufer das Gerät nicht mehr haben will, muss er es nicht abholen. Bezahlen muss er es schon.
Auch hier falsch!
Der Käufer hat die Pflicht die Ware zu bezahlen und auch abzunehmen (vgl. BGB § 433 Abs. 2).
Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.
Weißt du was ein Kaufvertrag ist? Als du das Handy gekauft hast bzw. darauf geboten hast, hast du ein rechtskräftigen Vertag mit den Verkäufer und bist dazu verpflichtet das Handy zu bezahlen! Er könnte dich jetzt verklagen und würde womöglich gewinnen. Zu Recht, ich mein Ebay ist Spaßportal. Die Leute dort wollen ihre Waren loswerden Also bezahl das Handy einfach
*kein
Der Verkäufer kann Dich auf Abnahme verklagen. Dann wird es teuer für Dich, denn bezahlst Du auch seinen Anwalt und die Gerichtskosten, denn er bekommt recht. Bezahle ganz schnell das Teil und überlege Dir das nächste Mal besser, ob Du wirklich kaufen willst. Ebay ist kein Kinderkaufmannsladen, da werden knallharte Verträge geschlossen!
Achso :D hab gedacht privat:D