Ebay Kleinanzeigen Verkäufer möchte mich Anzeigen/Verklagen?
Hallo,
ich wollte ein Smartphone über Ebay Kleinanzeigen kaufen. Ich hab den Käufer mitgeteilt das ich Interesse an dem Handy habe und wir haben uns für 10 Uhr auf einen Parkplatz verabredet.
Allerdings musste ich kurzfristig zur Arbeit und konnte den Termin mit ihm nicht wahrnehmen. Er konnte mich auch nicht erreichen weil mein Akku leer war.
Jetzt ist meine Frage ob ich mich irgendwie strafbar gemacht habe?
Nachdem er mich beleidigt hat, habe ich kein Interesse mehr mit ihm ein Geschäft zu machen.
LG
14 Antworten
mal ehrlich - hättest du dich gefreut, wenn du mit Jemanden einen Termin ausmachst und er lässt dich sitzen? Sicher hättest du nicht Hurra geschrien. Er hat umsonst Zeit und Sprit verbraucht. So etwas macht man nicht. So viel Zeit zur Absage muss sein! Du hast ja auch vorher gewusst, dass du arbeiten musst.
Der Verkäufer hat zwar etwas überzogen reagiert, aber Vertrag ist Vertrag und wenn er auch nur per SMS war.
Trotzdem wird er nichts erreichen, wenn er dich verklagt! Er wird es auch nicht machen. Er war halt echt sauer!
Ich hab den Käufer mitgeteilt das ich Interesse an dem Handy habe und wir haben uns für 10 Uhr auf einen Parkplatz verabredet.
Das mal übersetzt: Ihr habt Euch verabredet, damit Du das vorher gekaufte Handy bezahlst und übernimmst.
Jetzt kann der Verkäufer natürlich versuchen, Deine Daten herauszufinden und Dich zivilrechtlich zur Erfüllung des Kaufvertrags zwingen: also Zahlung und Abnahme.
Verklagen kann er Dich.
Anzeigen kann er Dich nicht. Es liegt keine Straftat vor.
Nein, das ist nicht strafbar, nur unhöflich. Wenn Du allerdings schon online mit ihn einen Kaufvertrag geschlossen hast, also fix zugesagt hast, dass Du das Handy nimmst und er das so angenommen hat, dann ist das schön verpflichtend und Du musst das Handy nehmen.
Ich habe via Whatsapps geschrieben "ich nehme es" aber wie verbindlich kann das sein, ich verstehe ihn..aber es ist nun mal passiert das tut mir auch leid das hab ich ihm gesagt.
Es ist verbindlich
Die Frage ist, ob ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag zustande kam.
Habt ihr Euch über den kaufgegenstand und Kaufpreis geeinigt, also hast Du ihm gesagt, dass Du den Gegenstand kaufst oder hast Du ihm nur gesagt, dass Du Interesse hast?
Dann kam ein Kaufvertrag zustande.
Die Folge wäre (wie hier schon beschrieben), dass der Verkäufer auf dem Zivilrechtsweg die Vertragspflichten, den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen (§ 433 Abs. 2 BGB), durchsetzen kann.
Du hast Dich nicht strafbar gemacht. Es besteht doch kein vertrag?
Klar, Termin haben und keiner kommt, das ist ärgerlich, das weiss jeder. Du hättest Dich umgekehrt auch geärgert.
Beleidigen muss man deshalb aber auch nicht.
ich würde das ganze, wie Du schon sagst, ad acta legen.
Es bestand ein Vertrag!!
Ich habe zuerst gesagt: ich habe Interesse am Handy, dann haben wir gesagt 580 sind in Ordnung, dann hab ich geschrieben ok dann nehme ich es, dann hat er gesagt treffen wir uns morgen um 10 Uhr am Parkplatz XXXXX, dann hab ich gesagt ok bis morgen..so das war die Kurzfassung.