Ebay Kleinanzeigen gewerblich-Widerufsbelehrung notwendig?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Kleinanzeigen sind gedacht für Deals, die via Abholung gegen Cash laufen.

Die Anzeige ist lediglich ein Angebot.

Also: Kein Online-Verkauf - kein Widerrufsrecht; so einfach ist das.

so einfach ist das.

und so absolut falsch.

gewerbliche müssen in der anzeige ihr impressum vollständig hineinschreiben und über widerrufs- und rückgaberecht des verbrauchers richtig informieren.

@user1545

Und DA beziehe mich hierauf:

http://www.e-recht24.de/artikel/onlineauktionen/6830-ebay-kleinanzeigen.html

zitierter Auszug:

Widerrufsrecht auch bei Kleinanzeigen?

Für Verbraucher ist insbesondere die Frage interessant, ob ihnen auch auf der Plattform „eBay Kleinanzeigen“ einen Widerrufsrecht zustehen kann. (...).

Zum anderen ist das Vorliegen eines „Fernabsatzvertrages“ nötig. Dies kann angezweifelt werden, weil der Vertrag anders als auf dem Auktionshaus nicht zwangsläufig online geschlossen wird.(...)

Die Impressumspflicht stand in der Frage ja nicht zur Debatte, darüber weiß der Fragesteller ja offensichtlich auch Bescheid (siehe Frage): Die besteht natürlich in jedem Fall.

gewerbliche müssen in der anzeige ihr impressum vollständig hineinschreiben und über widerrufs- und rückgaberecht des verbrauchers richtig informieren.

http://kleinanzeigen.ebay.de/anzeigen/gewerbliche-regelungen.html

Das sagt lediglich die AGB des Plattformbetreibers.

Ich sehe das völlig anders:

http://www.e-recht24.de/artikel/onlineauktionen/6830-ebay-kleinanzeigen.html

zitierter Auszug:

Widerrufsrecht auch bei Kleinanzeigen?

Für Verbraucher ist insbesondere die Frage interessant, ob ihnen auch auf der Plattform „eBay Kleinanzeigen“ einen Widerrufsrecht zustehen kann. (...).

Zum anderen ist das Vorliegen eines „Fernabsatzvertrages“ nötig. Dies kann angezweifelt werden, weil der Vertrag anders als auf dem Auktionshaus nicht zwangsläufig online geschlossen wird.(...)

Die Impressumspflicht stand ja nicht zur Debatte, darüber weiß der Fragesteller ja offensichtlich Bescheid (siehe Frage): Die besteht natürlich in jedem Fall.

Wenn du die Belehrung nicht rein schreibst, gilt sie trotzdem. Und zwar hat der Kunde dann ein Rücktrittsrecht, bis er ordnungsgemäß über das Rücktrittsrecht informiert wurde. Du tust dir also keinesfalls einen Gefallen, wenn du darauf "verzichtest"

Das heißt die Widerufsbelehrung sollte im Impressum drin stehen?

Ich frage so deswegen, weil diese ganzen Regelungen für gewerbliche Verkäufer bei ebay kompliziert durcheinander und mit vielen Texten durchgewirbelt sind.

Man braucht ja nur kurze und einfach zu verstehende Information, aber leider ist es bei ebay nicht der Fall.

@polix

Im Fernabsatzgeschäfts-Gesetz ist das Widerspruchsrecht eindeutig geregelt. Wenn du widersprüchliche AGBs aufstellst, ist das deine Sache. Das Widerspruchsrecht gilt trotzdem. Und zwar bis 14 Tage NACHDEM der Käufer ordnungsgemäß belehrt wurde.

Du bist zumindest verpflichtet dem Käufer die Widerrufsbelehrung nach dem Kauf zuzustellen.t