Ebay Kleinanzeigen: Darf der Verkäufer den Artikel für den ich per SMS und telefonisch zugesagt habe anderweitig verkaufen?
Ich habe einen Kinderwagen bei Ebay Kleinanzeigen gesehen, den Verkäufer angeschrieben. Mein Mann hat ihn 2 mal angerufen und im zweiten Anruf gesagt, dass wir den Wagen haben wollen. Dann hat mein Mann ihm noch eine SMS geschickt, ob er den Kinderwagen bereits am Samstag abholen kann. Der Verkäufer hat verneint und ihm gebeten heute Sonntag vorbei zu kommen. Heute noch hat mein Mann vom Verkäufer eine SMS erhalten, in dem er ihm ein Zeitfenster genannt hat. (Zw. 17 und 19 Uhr) Mein Mann ist 45 Minuten hingefahren und um 17:40 angekommen. Da sagt der Verkäufer, er habe den Wagen 15 Minuten früher verkauft und versucht meinen Mann 10 Minuten vor seiner Ankunft telefonisch zu benachrichtigen. (Natürlich für uns zu spät, da er schon 30 Minuten gefahren war und er am Steuer nicht ans Handy gehen kann). Aussage des Verkäufers: wer zuerst kommt, mahlt zuerst ! Nicht nur, dass wir Zeit und Spritgeld verloren haben. Wir haben aufgrund unserer Zusage andere Angebote abgelehnt und waren darauf eingestellt heute abend diesen Wagen zu besitzen.
Ich denke, ich habe den Sachverhalt ziemlich genau geschildert.
Lohnt sich der Gang zum Anwalt ?
13 Antworten
Das ist heikel, hat er denn irgendwo offiziell bestätigt, dass ihr ihn haben könnt? Ehrlich gesagt lohnt sich da ein Anwalt nicht wirklich, wenn man das mal ansieht. Jedoch ist ein mündlicher Vertrag verpflichtend und in deinem Fall gibt es ja Zeugen.
Das ist vielleicht eine Schweinerei von dem Anbieter. Aber bei Privatverkäufen ist das halt so. Mündliche Verabredungen nützen da wenig, denn auf der Verkäufer- und auf der Käuferseite ist man immer unsicher, bis das Geld fließt. Man würde euch vorwerfen, nicht direkt vor Abfahrt nochmal angerufen zu haben (am besten vor Beginn des Zeitfensters).
Ja, meiner Meinung nach hattet ihr einen gültigen Kaufvertrag.
Ich würde es versuchen, incl der Kostenerstattung!
Ich glaube da kann man nichts machen, da der verkäufer entscheidet wer den kinderwagen bekommt und da kein vertrag oder geldaustausch bestand ist dieses ok.
Was willst du denn beim Anwalt?
Allein das erste Anschreiben wird teurer als der Kinderwagen. Falls ihr eine Rechtsschutzversicherung habt, wird die das entweder nicht übernehmen oder euch kündigen.
Meine Güte, weg ist weg. Sowas wird doch immer wieder angeboten.
Du schriebst anderswo, dass es um einen Kauf in Höhe von 200€ ginge. Der eigene Anwalt in einem Zivilprozess alleine kostet dich schon etwa hundertfünfzig Euro.
Gerichtskosten lägen in 1. Instanz geschätzt bei etwa hundert Euro.
Leider nicht so ein Kinderwagen in Übergröße und fast 500€ günstiger als im Handel. In ganz Deutschland haben wir vielleicht 4 davon inseriert gefunden. Aber trotzden danke für die Antwort.