Ebay: Kaufabruch durch Verkäufer, aber keine Rückerstattung-wie Kaufabbruch bearbeiten?

3 Antworten

Willst du überhaupt auf die gekaufte Ware verzichten?

Das sind die Fakten:

Zwischen dir und dem Verkäufer ist ein rechtskräftiger Kaufvertrag nach § 433 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) zustande gekommen.

§ 433 Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag

(1) 1Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. 2Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.

(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.

Und natürlich kann man keinen Kauf abbrechen - über den es bereits einen verbindlichen Kaufvertrag gibt. Ein Vertrag kann höchstens - und auch nur im gegenseitigem Einverständnis aufgehoben werden.

Die eBay-Option Kaufabbruch:

Hierbei geht es lediglich um eine technische Einrichtung. Wenn du dem Kaufabbruch (Aufhebung des Kaufvertrags) zustimmst erhält der Verkäufer die Verkaufsgebühr durch eBay gutgeschrieben.

Die eBay-Benachrichtigung zum Kaufabbruch sieht so aus:

Hallo (dein eBay-Name),

Wir müssen Ihnen leider mitteilen, dass (eBay-Verkäufer-Name) Ihren Kauf abgebrochen und als Grund Folgendes angegeben hat: Ich habe den Artikel nicht mehr vorrätig oder er ist beschädigt.

Der zwischen Ihnen und dem Verkäufer abgeschlossene Vertrag bleibt davon unberührt.

Sie brauchen nichts weiter zu tun. Abhängig vom Grund für den Abbruch der Transaktion, haben Sie möglicherweise zusätzliche Rechte gegenüber dem Verkäufer.

(Quelle:eBay-Mitteilung an mich)

Rechtliche Informationen für private Verkäufer

Kommt es über den eBay-Marktplatz zum Abschluss eines Kaufvertrages, sind Sie nach § 433 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) grundsätzlich verpflichtet, den gekauften Artikel an den Käufer zu übergeben.

Dies gilt auch, wenn sie mit dem Höchstgebot nicht zufrieden sind oder Sie zwischenzeitlich den Verkauf des Gegenstandes bereuen.

(Quelle: eBay Rechtsportal)

Vertragsschluss über den eBay-Marktplatz

Wie der Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer zustande kommt, ist in den § 6 der eBay-AGB festgelegt. 

Wer als Verkäufer einen Artikel bei eBay einstellt, gibt ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages über diesen Artikel ab.

Sowohl Käufer als auch Verkäufer sind an den Vertrag gebunden. Der Verkäufer ist verpflichtet dem Käufer die Ware im vereinbarten Zustand zu übergeben. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Ware abzunehmen.

Gut zu wissen:

Leider ist es oft so, dass Verkäufer den Kauf einfach abbrechen, weil ihnen der Verkaufspreis nicht hoch genug ist (Auktionen) oder weil sie den Artikel bereits auf einer anderen Plattform verkauft haben.

Kann (oder will) der Verkäufer nicht liefern, ist er zum Schadenersatz verpflichtet! - Diesbezüglich ist die Rechtsprechung klar und unmissverständlich.

Was solltest du berücksichtigen bevor du einem Kaufabbruch zustimmst?:

Handelt es sich um einen Artikel, den du auch woanders für den gleichen Betrag erwerben kannst?

Oder verzichtest du bei einem Kaufabbruch zugunsten des Verkäufers ggf. auf ein Schnäppchen, dass so wohl er nicht so schnell wieder zu haben ist?

Im letzteren Fall würde ich dir dazu raten, deine Rechte in Anspruch zu nehmen und auf Vertagserfüllung zu bestehen.

Was dabei zu beachten ist, kann ich dir gerne und unkompliziert erklären.

Gut zu wissen: Nicht selten bieten die Verkäufer nach erfolgreichem Kaufabbruch den Artikel wenig später erneut zu Kauf an.

Lolania 
Fragesteller
 06.05.2018, 18:09

Vielen Dank für die Antwort! Zu deiner Frage, ob ich überhaupt auf den Kauf verzichten will: Ich bin mir leider ziemlich sicher, dass der Verkäufer die Ware gar nicht hat und nur auf einen Betrug aus ist.

heurekaforyou  06.05.2018, 18:46
@Lolania

Der Hauptgrund dafür, warum solche Typen Erfolg haben liegt ganz sicher darin, dass die Käufer, wie du auch ihre Rechte nicht kennen.

Viele Geprellte sind fest der Meinung, dass eBay Ihnen im Streitfall hilft. Das ist ein riesengroßer Irrtum!

eBay ist nicht Vertragspartner. Liest man sich die AGB durch wird deutlich darauf hingewiesen.

Dazu kommt, dass eBay aus rechtlichen Gründen überhaupt keine Rechtsberatung geben darf.

Tipp: Bei einer Kontaktaufnahme zum eBay Kundenservice, sollte man unbedingt auf Wörter wie Betrug Abzocke usw. unbedingt verzichten. Ansonsten wird der Kontakt sofort beendet.

Hast du dir deine eBay Nachricht noch einmal angesehen? Hast du den Hinweis gefunden, indem gesagt wird das deine Rechte aus dem Betrag unberührt bleiben?

eBay hat auch kein Interesse, sich an Streitigkeiten zwischen Käufer und Verkäufer zu beteiligen, selbst wenn sie es dürften. Damit ist nämlich kein Geld zu verdienen. Und um nichts anderes geht es auf eBay, amazon & co.

Das heißt, man muss die Dinge selbst in die Hand nehmen.

Was passieren kann, wenn sich der Käufer nicht so einfach abspeisen lässt, kannst du dir hier mal ansehen.

Da hat ein Typ 51,- EUR geboten und der Verkäufer hat die Auktion abgebrochen und an einen anderen Käufer verkauft.

Was glaubst du, wie viele Leute, die 50,- EUR bieten und sogar erstattet bekommen, vor Gericht ziehen und 60.000,- EUR Schadenersatz verlangen?

Hättest du das gemacht? - Ich bestimmt nicht! Schön blöd eigentlich. Aber lies dir die Geschichte doch selbst mal durch.

Der Rübenroderfall: OLG Köln verdonnert eBay-Verkäufer zu 60.000 Euro Schadensersatz

https://www.lhr-law.de/magazin/der-rubenroderfall-olg-koln-verdonnert-ebay-verkaufer-zu-60000-euro-schadensersatz

Und das ist nur eine von vielen. Wer Recht haben will - muss sein Recht auch verlangen.

Unter ebay kontaktieren kann man eine Telefonnummer anrufen oder sich für einen Rückruf anmelden, meistens wird man aber ganz schnell mit einem Mitarbeiter verbunden. Dort wurde mir immer schnell geholfen bei Unklarheiten.

Da Du nicht mit PayPal gezahlt hast, ist das ebay relativ egal. Dir bleibt nur die Verhandlung direkt mit dem Verkäufer, im Notfall mit Klage drohen.