Ebay Kaufabbruch - Was passiert dann?

3 Antworten

Die vertragstypischen Pflichten beim Kaufvertrag sind gesetzlich geregelt.

Das Wort Kaufabbruch ist schon ein Widerspruch an sich. Denn selbstverständlich kann man einen Kauf abbrechen, über den bereits ein rechtswirksamer Kaufvertrag zustande gekommen ist.

Verträge können ausschließlich aufgehoben werden. Und zwar durch einen neuen Vertrag, nämlich dem Aufhebungsvertrag.

Und das auch nur im gegenseitigem Einverständnis.

Gut zu wissen: Beim Kaufvertrag gibt es kein "vielleicht" oder "mal sehen".

Sondern nur : Besteht ein Anspruch gegen den Vertragspartner oder nicht.

Solltest du der Vertragsaufhebung nicht zustimmen, ist die Käuferin an den Vertrag gebunden und zu dessen Erfüllung verpflichtet.

Allerdings musst auch eine klar Stellung beziehen.

Du schreibst: Eine Käuferin hat bei mir um Abbruch eines Kaufs gebeten womit ich auch einverstanden bin.

Welchen Grund hat die Käuferin dir genannt? Um welchen Betrag geht es überhaupt?

Warum kauft die Käuferin den Artikel nicht einfach und verkauft ihn dann selbst. Etwas anderes musst du ja schließlich auch nicht machen.

Hier mal ein paar Informationen die jeder der eBay nutzt wissen muss!!:

Bin ich verpflichtet, den gekauften Artikel abzunehmen und zu bezahlen?

http://pages.ebay.de/rechtsportal/kaeufer_1.html

Vertragsschluss über den eBay-Marktplatz

Sowohl Käufer als auch Verkäufer sind an den Vertrag gebunden. Der Verkäufer ist verpflichtet dem Käufer die Ware im vereinbarten Zustand zu übergeben. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Ware abzunehmen.

Übersicht über die Angebotsformate

https://pages.ebay.de/help/buy/formats.html

eBay-Grundsätze

Hinweis: Bitte lesen Sie diese Grundsätze sorgfältig durch. Dadurch vermeiden Sie etwaige Verstöße gegen unsere Grundsätze und die damit einhergehenden Konsequenzen.

https://pages.ebay.de/help/policies/overview.html

Du schreibst: Nun weiß ich, dass man als Verkäufer eine gewisse Zeit zum reagieren hat.

Nachdem du einverstanden bist, hast du bereits reagiert.

Wahrscheinlich hast du der Käuferin noch nichts gesagt, oder?

Trotzdem solltest du dir angewöhnen, dich immer zuerst mit den Folgen deiner Entscheidung zu beschäftigen und erst dann eine Entscheidung zu treffen.

Du schreibst: dass man als Verkäufer eine gewisse Zeit zum reagieren hat.

Mal ehrlich, wofür brauchst du eine gewisse Zeit zum Reagieren?

Entweder du stimmst zu, bekommst deine eBay-Gebühr gutgeschrieben und verkaufst an einen anderen.

Oder du bestehst darauf, dass die Käuferin den Vertrag erfüllt.

Wenn du einverstanden bist, hast du dich entschieden du deine Zustimmung signalisiert.

Da sich immer mehr Käufer einbilden, ebay wäre ein Kinderspielplatz, behandelt man diese Leute als Nichtzahler.
Sollte der Käufer nicht zahlen, eröffnest Du nacherfolgloser Mahnung einen Nichtzahlerfall. Den kannst Du nach 4 Tagen schließen, bekommst Deine Verkäuferprovision und der Käufer erhält seine wohlverdiente Verwarnung. Hat der 2 Verwarnungen, kann er ein Jahr lang fast nichts kaufen auf ebay, da man diese Käufer automatisch aussperren kann. Dann setzt Du ihn auf Deine Sperrliste, damit er nicht mehr bei Dir bieten kann http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?BidderBlockLogin Und denke daran den Kaufvertrag noch schriftlich zu kündigen, damit es ihm nicht einfällt, nach 5 Wochen doch noch zu bezahlen! Wenn du den rechtsgültigen Kaufvertrag nicht rechtsgültig gelöst hast, dann kann der Käufer seinen Anspruch auf Lieferung über die komplette Laufzeit der Verjährung (laufendes Jahr + 3 Jahre = 31.12.2020) geltend machen. Hier kannst Du hier noch weitere Einstellungen vornehmen: http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?BuyerBlockPreferences

Außerdem verkürzt sich durch diese Maßnahme die Zeit, wo Du den Artikel wirder einstellen kannst. Die meisten Verkäufer bestätigen den Abbruch nicht, dann kannst Du 10 Tage warten. Bei Meldung über Nichtzahlung verkürzt sich das Ganze auf 4 Tage.

Nicht wirklich viel.

Es wurde ein rechtsverbindlicher Vertrag geschlossen - nur Dein Geld hast Du dadurch längst nicht.

Deine Ebay-Gebühren musst Du dann aber bezahlen.

Und der Klageweg dürfte sich kaum rentieren.