Ebay gewerblicher Verkauf, Paket nicht abholen?
Hallo,
nebenbei verkaufe ich gewerblich auf eBay kleine Produkte, die ich über einen Freund der mit seiner Firma Hersteller ist die Waren zu sehr günstigen Konditionen beziehen darf.
Am 10.10. ging eine Bestellung ein und wurde am 11.10. per DPD mit Sendungsnummer verschickt.
Am 14.10. beschwerte sich der Kunde, dass er bei DPD versucht hätte, einen anderen Empfänger anzugeben, DPD jedoch abgelehnt hätte und er jetzt annimmt, dass er das Produkt nicht mehr bekommen wird und sein Geld fordert. Er warf noch einige BGB und ZPO Paragraphen um sich.
Das Paket wurde jedoch an ein Paketshop geliefert (500m entfernt). Dies teilte ich dem Kunden mit, ihm ist es egal und bewertete mich auch sofort schlecht, obwohl ich dafür nichts kann.
Bedingt dadurch, dass er die Ware nicht bekommen hat, konnte er seinen Kunden nicht beliefern. Anscheinend hat er das Produkt als Verbraucher gekauft und verkauft es weiter, ob das so gestattet ist weiß ich nicht, aber wenn er es als Gewerbetreibender eingekauft hat, bin ich ab Auslieferung aus der Haftung.
Angeblich hätte er es heute seinem Anwalt gegeben, weil er das Geld noch nicht hat, die Ware hätte er angeblich bereits routiniert. Ich wollte sowieso auf die Ware warten und das Geld zurückgeben, aber der Typ kann mich langsam.
Ist er im Recht? Laut DPD Tracking wurde versucht das Paket zuzustellen und im Paketshop abgegeben, müsste er nicht zunächst widerrufen? Kann er einfach so vom Kaufvertrag zurücktreten, weil er zu bequem ist das Paket abzuholen?
Wie verhält es sich mit seiner Aussage, dass er dadurch einen Kundenauftrag von sich nicht bedienen konnte? Kann man den Kauf, obwohl es auf seine Privatadresse ging, als Gewerbekauf sehen?
3 Antworten
Ich bin kein Jurist, daher nur meine Meinung: Ist doch sein Problem. Er muss sich um den Empfang kümmern. Dazu hat man diverse Möglichkeiten, unter anderem einen sog Ablagevertrag oder eine individuelle Ablageangabe für jedes Paket. Muss man natürlich rechtzeitig machen.
Wenn der das nicht regeln kann oder will - sein Problem. Im Zweifelsfall gehst Du zu Deinem Anwalt. Könnte auch gut sein, dass Dich da einer über den Tisch ziehen will.
Ein Widerrufsrecht hat der Käufer nur, wenn er Endverbraucher ist. Wenn er es weiterverkaufen will, ist er auch Gewerbetreibender und hat keines. Dann hätte er die Ware auch abholen müssen.
Lass dir nicht drohen und zahle das Geld - wenn überhaupt - erst nach Rücklauf der Ware zurück.
Bitte wende Dich umgehend an den Support von Ebay.
Dass es sich dabei um einen Betrüger handeln könnte, ist durchaus denkbar. Auch die Bewertung solltest Du löschen lassen.
Der Typ hat bereits über 2000 Bewertungen und überwiegend positiv, er verkauft anscheinend auch viel über Ebay.
Eher ein hobbyloser Rentner oder so^^
Den Streitfall habe ich bereits mit der Trackingnummer gemeldet.
Ich meine gelesen zu haben, dass ich als gewerblicher Verkäufer solange in Haftung bin, bis der Verbraucher die Ware in den Händen hält. Paketshop ist somit davon ausgeschlossen.