Reklamierung von Paket nicht möglich bei DPD, wegen abstellgenehmigung?

3 Antworten

Hallo, so Probleme mit jeglichen Paketdiensten kenne ich auch. Grundsätzlich gilt Pakete die einfach ohne Abstellgenehmigungen irgendwo abgstellt werden hast du nicht angenommen und kannst sie reklamieren.

Bei deinem PDP Fall wird es etwas schiweriger, weil du erstmal beweisen musst, dass sie es nicht dort abgestellt haben, wie du es eraubt hast. Deswegen erteile ich auch so gut wie nie so eine Erlaubnis. Aber frag doch mal die Nachbarn ob sie etwas gesehen haben.

Ich hoffe das klärt sich für dich.

LG Luna

die haben es ja praktisch selbst bewiesen. wenn die frahrerin sagte, sie habe das paket "vor der tür" abgestellt, dann hat sie es schon mal nicht in den keller gestellt

@streifenkuchen

lass dir das von dpd nochmal schriftlich bestätigen , vlt sind sie ja so blöd ;) dann hast du es schriftlich dass es nicht am vereinbartem ort abgestellt wurde und teilst das dann dem verkäufer mit. dann müsste er erstaz von dpd verlangen können und du damit dein geld zurück bzw die ware nochmal

Wenn ich Deine Beschreibung richtig verstehe, hat der Absender mit dieser Geschichte nichts zu tun. Das bedeutet, dass das eine Sache zwischen Dir und DPD ist. "Dabei kam raus, dass die Fahrerin das Paket "Vor der Tür" abgestellt hat."  Wenn die Fahrerbefragung  das  ergeben hat und Du das hier "Mein Kellerabteil (mit Zettel makiert). direkt im keller rechts. Schloss bitte zumachen, Schlüssel in denBriefkasten." DPD per Internetnachricht mitgeteilt hast, hat der Zusteller sich nicht an Deine Anweisung gehalten und DPD ist m.e. fällig. Wenn Du diesen Satz aber nur an die Haustür geklebt hast, hast Du Pech gehabt, weil Du nicht nachweisen kannst, dass Du den Abstellort so bestimmt hast. Da würde es nicht einmal reichen, wenn Du ihn noch hättest....Das ist meine Meinung dazu.

ich habe online die abstellgenehmigung erteilt, also nicht nur nen zettel an die tür. die ganzen mails hab ich auch noch

@streifenkuchen

Dann gilt Teil 1 meiner Antwort. Die Frage ist allerdings auch, wann  Du an DPD geschrieben hast. Wenn die Sendung das schon unterwegs war, wird es auf eine andere Art problematisch: Wenn der Fahrer die Nachricht noch nicht kannte, hätte er das Paket wieder mitnehmen müssen und es nicht einfach "abstellen" dürfen. Wenn DPD nun behaupten würde, dass das mit dem Keller unzumutbar war, hätte er das Paket ebenfalls wieder mitnehmen müssen. Mehr Rat weiß ich nicht. Viel Glück!

Das ist der große Nachteil bei einer Abstellerlaubnis. Das Risiko geht komplett auf den Empfänger über.

Haftungsausschluss*

Durch die weisungsgemäße Abstellung am angegebenen Ort geht das Risiko für Verlust und Beschädigung auf mich/uns als Empfänger/Vollmachtgeber über. Eine Haftung des DPD für Schäden, die nach weisungsgemäßer Abstellung eintreten, ist ausgeschlossen. Unklarheitenbei der Angabe des Abstellortes gehen im Schadensfall zu meinen/unseren Lasten. DPD obliegt keine Prüfpflicht hinsichtlich der Eignung des Abstellortes.

Ich/wir stelle(n) DPD von eventuellen Schadensersatzansprüchen des Versenders oder seitens Dritter frei. Im Rahmen von Kaufverträgen zwischen mir/uns und dem Versender trage ich/tragen wir diesem gegenüber das Risiko des zufälligenUntergangs, der Verschlechterung sowie des Abhandenkommens der Ware nach Abstellung.

http://static.paketda.de/img/abstell-okay-dpd.pdf

Da wird nichts mehr zu machen sein.

auch, wenn die paketbote sagt, er hat es nicht dort abgestellt, sondern woanders? die fahrerin sagte ja, sie habe das paket "vor der tür" abgestellt, also definitiv nicht im keller. und ich hab ja deutlich genug geschrieben, wo das paket hingestellt werden soll

@streifenkuchen

die fahrerin sagte ja, sie habe das paket "vor der tür" abgestellt,

Steht doch in der Vollmacht:

Unklarheitenbei der Angabe des Abstellortes gehen im Schadensfall zu meinen/unseren Lasten.

@baindl

Grundsätzlich sind deine Antwort und der Kommentar völlig korrekt.

Jedoch sehe ich keine Unklarkeit bei der Angabe des Abstellortes und somit ist die weisungsgemäße Abstellung am angegebenen Ort nicht gegeben.

Er hat die Auskunft, dass die Ware vor der Tür abgestellt wurde. Dabei ist unerheblich ob vor der Haustür oder vor der Kellertür, denn der Auftrag lautete:

"Mein Kellerabteil (mit Zettel makiert). direkt im keller rechts. Schloss bitte zumachen, Schlüssel in den Briefkasten."

Das lässt keine Zweifel offen. Fraglich nur, ob sich dass beweisen lässt.

@KlausM1966

Jedoch sehe ich keine Unklarkeit bei der Angabe des Abstellortes 

Da reicht es ja schon, wenn beispielsweise eine Tür verschlossen war oder der Bote die Kellertür  nicht gefunden hat.