Ebay gewerblicher Verkäufer lohnt es sich?

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Das gewerbliche Konto auf eBay ist sicher das kleinste Problem!

Das Finanzamt will mit verdienen:

Wer Waren mit dem Ziel einkauft, um sie gewinnbringend weiter zu verkaufen handelt gewerblich.

AUSGABEN - EINNAHMEN = GEWINN

Aus selbständiger Arbeit erlöste Gewinne musst du versteuern. Betriebliche Aufwendungen hingegen kannst du steuerlich geltend machen.

Gut zu wissen:

Bereits die Absicht Gewinne zu erzielen ist ausreichend, um als gewerblicher Händler eingestuft zu werden.

Zwingend notwendig ist ein Gewerbeschein, den du problemlos gegen eine geringe Gebühr beantragen kannst.

Um deine "Geschäftsidee" zunächst einmal testen zu können, kannst du ein Nebengewerbe anmelden.

Das macht z.B. Sinn, wenn du berufstätig bist, oder aber auch Sozialleistungen wie Hartz IV beziehst.

Gesetzliche Bestimmungen für gewerbliche Händler:

Als gewerblicher Händler hast du eine Reihe an Informationspflichten gegenüber dem Verbraucher.

Hierzu gehören vor allem die Impressumspflicht, das gesetzliche Widerrufsrecht, sowie die gesetzliche Sachmängelhaftung von 2 Jahren, bzw. 1 Jahr bei gebrauchter Ware.

Folgende Überlegungen solltest du anstellen:

  • Was will ich kaufen und verkaufen?
  • Wie hoch dürfen meine Bezugskosten sein?
  • Wie hoch muss meine Gewinnspanne sein?
  • Möchte ich mein Gewerbe ausschließlich als Hobby betreiben?

Fazit:

Ein Gewerbe anzumelden oder ein gewerbliches eBay-Konto einzurichten geht schnell und unkompliziert.

Ich glaube aber eher nicht, dass eBay-Auktionen als Bezugsquelle deiner Ware die ideale Lösung sind.

Der Grund:

Private Bieter können höhere Gebote als du abgeben, da sie nicht wie du einen Gewinn kalkulieren müssen. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Topp-Artikel, für den es eine hohe Nachfrage gibt von Interessenten übersehen wird, ist auch eher gering.

Das heißt: Nach dem Motto: "Im Einkauf liegt der Gewinn" solltest du dich nach anderen Bezugsquellen umsehen.

Die gibt es durchaus. Maßgeblich hierfür ist natürlich zu wissen, welche Art von Ware du handeln möchtest.

Beim Handel mit gebrauchter Ware, kann ich dir auch nur dazu raten beim Finanzamt die sog. Differenzbesteuerung zu beantragen.

Bei der Differenzbesteuerung wird nämlich nur der tatsächliche Gewinn und nicht der Verkaufspreis besteuert.

Beispiel:

Du kaufst einen Artikel für 60,- EUR und verkaufst ihn ihn für 100,- EUR.

Bei der sog. Differenzbesteuerung werden nur der Differenzbetrag zwischen Einkauf und Verkauf besteuert - als 40,- EUR.

Die Umsatzsteuer (19%) von 40,- EUR beträgt 7,60 EUR.

Ohne Differenzbesteuerung werden die Einnahmen versteuert.

Die Umsatzsteuer (19%) von 100,- EUR beträgt 19,- EUR!

Du siehst, es gibt eine Reihe von Überlegungen, die letztendlich wichtiger sind, als die rein formellen Dinge einer Gewerbeanmeldung.

Noch Fragen - Einfach fragen

Wenn Du etwas kaufst um es wieder zu verkaufen, handelst Du natürlich gewerblich. Als erstes musst Du Dich mal um einen Gewerbeschein in Eurer Gemeinde kümmern.

Dann verinnerlichst Du erst einmal alles das hier:

https://pages.ebay.de/rechtsportal/gewerbliche_verkaeufer.html

http://verkaeuferportal.ebay.de/gebuehren-fuer-gewerbliche-verkaeufer

Berücksichtige, das weitere Kosten hinzukommen..... Rechtsberatung durch Fachanwalt, Anschluss an Entsorgungsunternehmen, Provisionen, Gebühren, Sozialversicherungen...