Ebay - Käufer ZAHLT Ware und holt nicht ab!

7 Antworten

Was hat er dir denn bezahlt??

Du kannst ihm eine letzte Frist setzen zur Abholung (ca. 10 Arbeitstage wären imho angemessen) und ihm mitteilen, dass du weil du den Platz brauchst, das Fahrrad danach woanders unterstellen musst, die Mietkosten würden zu seinen Lasten gehen.

Dann warte mal ab, ob er reagiert.

Der Kaufvertrag hat leider Bestand - wird er auch weiterhin haben, da kannst du nichts dran ändern, du kannst ihn nicht einseitig lösen.

Melde den Artikel einfach als nicht bezahlt, dann hat er nochmal 5 Tage Zeit und dann schließt du den Fall als Zahlung nicht erhalten. Der Käufer hat eine Verwahrnung, du bekommst die Gebühren wieder und kannst es erneut verkaufen!

clownybastard 
Fragesteller
 18.02.2012, 13:27

Er hat bestimmt nen Zahlungsnachweis zuhause

user1545  18.02.2012, 13:51
@clownybastard

@gegenebaybetrug

  1. Das Rad ist bezahlt.
  2. Das Ebay-Prozedere der "Nichtzahlungsabwicklung" löst keinen Kaufvertrag.
GegenEbayBetrug  18.02.2012, 16:23
@user1545

Stimmt - sorry!

Na dann Frist per Post (Einschreiben) setzen und dann abwarten! Wer so blöd ist ...

Ja,m oder schreibe ihm, dass du ab demZeitpunkt, wo es eigentlich abgeholt werden sollte, eine Miete von 5 Euro am tag erhebst, d du den Raum nicht anderweitig nutenkannst. Dann rueck das Rad nich t raus, bis er die Miete bezahlt hat, und wenner's nicht tut, dann verkauf es anderweitig.Aber Ich denke, der will das rad nicht. Setz ihm eine Frist und sage wenn er's bis in einerWoche nicht abgeholt hat, verschrottest du es (nich tsagen, du verkaufst es weiter, denn dann will er sein Geld zurueck). ag, du musst den Raum, wo es steht, aufgeben und kannest es nicht mehr unterbringen.

Nein. Du kannst den Käufer letztmalig (mit Frist) auffordern, das Ding abzuholen. Kündige an, dass du sonst das Rad weiterverkaufen musst und einen erheblichen Teil des Geldes, dass der Käufer gezahlt hat rücküberweisen wirst. Einen Teil würdest du für deine Unannehmlichkeiten einbehalten (Miete für den Keller, Gebühren, Telefonate u.ä.).

Ich warte jetzt seit 6 Jahren auf einen Käufer, dass er das Porto überweist und ich versenden kann, oder nach Terminvereinbarung abholt.

Der Käufer ist inzwischen gesperrt, aber der Kaufvertrag besteht.

Die Ware hat er damals bezahlt und wenn er sich meldet, steht ihm nach Zahlung der Versandkosten die Ware oder meine Rückerstattung zu, wenn er den gekauften Artikel nicht mehr möchte.

Chopper1983  18.02.2012, 14:53

öhm ... schonmal was von verjährung gehört?

Zitat: Das neue BGB stellt in § 195 auf eine 3-jährige Verjährungsfrist als Regel ab.

Quelle: http://www.rechtslexikon-online.de/Kaufvertrag_Verjaehrung.html

Kilse  18.02.2012, 15:06
@Chopper1983

ich freue mich ja inzwischen, dass ich das Teil hier habe ;-)

Da der Käufer die Ware selbst bezahlt hat, trifft die Verjährung so nicht ganz zu. Ich müsste jetzt wühlen, habe ich damals getan, und gehe von 10 Jahren aus. Wie gesagt, nicht einfach ein nicht erfüllter Kaufvertrag.

Mein Käufer schrieb mir damals eine bitterböse eMail, warum ich nicht dagewesen sei, als er das zum Versand verkaufte Teil hier abholen wollte. Eine Terminvereinbarung hatte nicht stattgefunden! Ich teilte ihm meine Mobilfinknummer zur erneuten Terminvereinbarung mit und verwies alternativ auf den angebotenen und "verkauften" Versand. Daraufhin wurde kommentarlos der Auktionsbetrag, nicht jedoch das Porto überwiesen. Ich mahnte das Porto an und es kam weder Reaktion, noch Terminvereinbarung noch Restzahlung.

Und einige Wochen später war er gesperrt. Damals konnten die Verkäufer noch "rot" bewerten und es sammelte sich so einiges an.

Also steht das Teil hier weiter rum und erfreut mich